Ein Gestaltungsplan muss dem ISOS Bundesinventar Rechnung tragen, ohne dass bei kantonalen und kommunalen Planungsaufgaben eine formelle Pflicht zur Einholung eines ENHK-Gutachtens besteht; die Pflicht zur Beachtung des Bundesinventars ergibt sich bereits aus der anwendbaren Nutzungsplanung.
VGer ZH VB.2019.00584 vom 03.12.2020 (Abgewiesen)Betroffenes Schutzgut
Angerufene Bestimmungen
Berührte Prüfdimensionen
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Weitere Entscheide dazu
Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 02.10.2026) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.