Entscheide zu § 83 Abs. I PBG
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- VGer ZH VB.2019.00584Ein Gestaltungsplan muss dem ISOS Bundesinventar Rechnung tragen, ohne dass bei kantonalen und kommunalen Planungsaufgaben eine formelle Pflicht zur Einholung eines ENHK-Gutachtens besteht; die Pflicht zur Beachtung des Bundesinventars ergibt sich bereits aus der anwendbaren Nutzungsplanung.
- VGer ZH VB.2019.00451Bei einem öffentlichen Gestaltungsplan, der von der Grundordnung abweicht, müssen die Lage und äusseren Abmessungen der Bauvolumen wenigstens in groben Zügen bestimmbar sein; den Interessen des ISOS ist dabei genügend Rechnung zu tragen.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.