Entscheide zu Art. 2 Abs. I lit. b NHG
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- VGer ZH VB.2019.00584Ein Gestaltungsplan muss dem ISOS Bundesinventar Rechnung tragen, ohne dass bei kantonalen und kommunalen Planungsaufgaben eine formelle Pflicht zur Einholung eines ENHK-Gutachtens besteht; die Pflicht zur Beachtung des Bundesinventars ergibt sich bereits aus der anwendbaren Nutzungsplanung.
- VGer ZH VB.2019.00633Eine Hängebrücke von 180 m Länge und 40 m Höhe über einem Landschaftsschutzobjekt von überkommunaler Bedeutung ist als grössere Baute im Sinne der VSVK zu qualifizieren und bedarf zwingend einer Begutachtung durch die Natur- und Heimatschutzkommission (NHK); die Interessenabwägung für eine Rodungsbewilligung kann erst nach Vorliegen…
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.