Entscheid vom 15.06.2022 · Kanton GR

VGer GR R 2021 49

Abgewiesen

Die Baubehörde ist im Baubewilligungsverfahren berechtigt und verpflichtet, die zivilrechtliche Gültigkeit einer Nutzungsübertragungsvereinbarung vorfrageweise in summarischer Prüfung zu beurteilen; eine weitergehende Prüfung von Willensmängeln (Übervorteilung, Irrtum, Täuschung, Furchterregung) obliegt dem Zivilrichter und nicht der…

VGer GR R 2021 49 vom 15.06.2022 (Abgewiesen)

Planungsanlass

Betroffenes Schutzgut

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Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 11.10.2026) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.