Entscheide zu Art. 51 Abs. 2 VRG
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- VGer GR R 2021 49Die Baubehörde ist im Baubewilligungsverfahren berechtigt und verpflichtet, die zivilrechtliche Gültigkeit einer Nutzungsübertragungsvereinbarung vorfrageweise in summarischer Prüfung zu beurteilen; eine weitergehende Prüfung von Willensmängeln (Übervorteilung, Irrtum, Täuschung, Furchterregung) obliegt dem Zivilrichter und nicht der…
- VGer GR R 2020 71Eine Baubewilligung, die als Reklameart ausdrücklich nur «Eigenreklame» festhält, umfasst keine Berechtigung zum Abspielen von Fremdreklame; eine Gemeinde darf gestützt auf kommunales Reklamereglement und ein Gesamtkonzept für Werbung im öffentlichen Raum aus ortsbildschützerischen und ästhetischen Gründen spezifische…
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.