Entscheide zu Art. 38 Abs. 1 OR
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- VGer GR R 2021 49Die Baubehörde ist im Baubewilligungsverfahren berechtigt und verpflichtet, die zivilrechtliche Gültigkeit einer Nutzungsübertragungsvereinbarung vorfrageweise in summarischer Prüfung zu beurteilen; eine weitergehende Prüfung von Willensmängeln (Übervorteilung, Irrtum, Täuschung, Furchterregung) obliegt dem Zivilrichter und nicht der…
- VGer GR R 2021 44Fehlt dem Gesuchsteller bei Einreichung des Baugesuchs die Zustimmung des Grundeigentümers, ist die Baubehörde berechtigt, das Gesuch wegen offensichtlich fehlender Bauberechtigung nicht materiell zu behandeln; die Einsprache der Grundeigentümer gegen das Baugesuch stellt spätestens einen Widerruf der Vollmacht dar.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.