Bestimmung · 4 Entscheide

Art. 4 Abs. 2 RPG

4 Entscheide im Korpus rufen diese Bestimmung an.

Entscheide
4
Gutgeheissen (ganz/teilweise)
25 %
Korpusmittel
25 %

Entscheide zu Art. 4 Abs. 2 RPG

Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.

  1. BGer 1C_100/201916.05.2019 · AbgewiesenDie Behördenverbindlichkeit eines räumlichen Leitbilds nach kantonalem Recht (hier § 9 PBG/SO) kann nicht aus Bundesraumplanungsrecht abgeleitet werden. Stimmrechtsverletzungen sind nur bei unrichtiger, irreführender oder unvollständiger Information der Stimmbürger relevant.
  2. BGer 1C_108/201826.10.2018 · AbgewiesenEin Gestaltungsplan ist zulässig, wenn er gegenüber der Normalbauweise wesentliche Vorteile bietet und die Abweichungen von der Grundordnung in einem ausgewogenen Verhältnis zu diesen Vorteilen stehen. Ein Gesamtkonzept mit Richtplancharakter kann als Koordinationsinstrument dienen, ohne dass es als Nutzungsplan zu qualifizieren ist.
  3. BGer 1C_215/201609.01.2017 · GutgeheissenDer Ausbau einer Erschliessungsstrasse ausserhalb der Bauzone bedarf zwingend einer Ausnahmebewilligung nach Art. 24 RPG, sofern keine Planungspflicht vorliegt. Ein Quartierplan nach kantonalem Recht erfüllt die bundesrechtlichen Anforderungen an Nutzungsplanungen hinsichtlich der Mitwirkung der Bevölkerung nicht.
  4. BGer BGE 119 IB 43910.11.1993 · AbgewiesenBauten und Anlagen, für welche eine Umweltverträglichkeitsprüfung vorgeschrieben ist, unterliegen im Regelfall der Planungspflicht und können nicht im Verfahren nach Art. 24 RPG bewilligt werden, es sei denn, ihre Grösse, Nutzungsintensität und Auswirkungen rechtfertigen eine Ausnahme.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.