Bestimmung · 8 Entscheide

Art. 61 BauG

8 Entscheide im Korpus rufen diese Bestimmung an.

Entscheide
8
Gutgeheissen (ganz/teilweise)
25 %
Korpusmittel
26 %

Entscheide zu Art. 61 BauG

Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.

  1. BGer 1C_349/202510.03.2026 · GutgeheissenDie Genehmigungsbehörde darf ein kommunales Baureglement nur dann gegen den Willen der Gemeinde ergänzen, wenn dies rechtlich geboten und hinreichend begründet ist. Fehlt eine nachvollziehbare Begründung für den Eingriff in die Gemeindeautonomie, ist der Entscheid aufzuheben.
  2. BGer 1C_597/202118.04.2023 · AbgewiesenDie Qualifikation von Räumen innerhalb eines Baukubus als Wintergärten im Sinne von Art. 61 Abs. 2 lit. d BauG/SG ist nicht willkürlich, wenn eine baulich-konstruktive Abgrenzung besteht. Die Vorinstanz hat ihre Kognition nicht unzulässig beschränkt.
  3. VGer BE 100 2021 33220.04.2022 · AbgewiesenDie Urnenabstimmung über den Verzicht auf eine in einer Überbauungsordnung vorgesehene Abfallsammelstelle und die entsprechende Kreditanpassung stellt keine formelle Änderung der Überbauungsordnung dar, weshalb die BauG-Verfahrensvorschriften für Nutzungsplanänderungen nicht einzuhalten sind.
  4. BGer 1C_336/201903.06.2020 · AbgewiesenDie Vorinstanz hat Art. 61 Abs. 2 BauG/SG vertretbar ausgelegt, indem sie Steigzonen (ausser Liftschächte) zur anrechenbaren Geschossfläche zählte; eine Überschreitung der zulässigen Ausnützung um 14,42 m² rechtfertigt den Bauabschlag.
  5. VGer SG B 2019/19628.05.2020 · AbgewiesenEin Korrektur-Baugesuch ist nicht willigungsfähig, wenn die beantragte Reduktion der anrechenbaren Geschossfläche durch andere, nicht explizit als Änderungen gekennzeichnete Plananpassungen wieder aufgehoben wird und die höchstzulässige Ausnützungsziffer überschritten bleibt.
  6. VGer SG B 2019/14022.04.2020 · GutgeheissenDie Vorinstanz hob die Baubewilligung allein wegen Überschreitung der Ausnützungsziffer auf. Da die Beschwerdeführerin nachträglich die Grundstücke vereinigte und auf einen Parkplatz verzichtete, ist die Ausnützungsziffer nun eingehalten. Die Sache wird zur erneuten Prüfung an die Vorinstanz zurückgewiesen.
  7. VGer SG B 2016/9314.12.2017 · AbgewiesenDie Baubewilligung für ein Zweifamilienhaus in der Wohnzone W2 ist rechtmässig, da die Ausnützungsziffer nicht überschritten wird, keine Verunstaltung vorliegt und formelle Mängel (Ausstandsregeln, Meldeverfahren) keine Nichtigkeit begründen.
  8. VGer SG B 2015/1420.01.2017 · AbgewiesenDie Baubewilligung für ein Mehrfamilienhaus in der Wohnzone W2b ist wegen Überschreitung der Ausnützungsziffer (Art. 61 BauG) rechtswidrig. Die Flächen von Steigzonen und nicht anrechenbaren Räumen (z. B. Hobbyraum im Untergeschoss) müssen korrekt in die Berechnung einbezogen werden.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.