Bestimmung · 29 Entscheide

Art. 29a BV

29 Entscheide im Korpus rufen diese Bestimmung an.

Entscheide
29
Gutgeheissen (ganz/teilweise)
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Korpusmittel
25 %

Entscheide zu Art. 29a BV

Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.

  1. BGer 1C_509/202424.04.2026 · GutgeheissenEin Verfahrensmangel im Baubewilligungsverfahren (unterlassene Bekanntgabe des Kanalisationsprojekts) kann nicht durch das Rechtsmittelverfahren geheilt werden, wenn die Vorinstanz die umfassende Kognition nicht ausschöpft und die vorgebrachten Rügen nicht inhaltlich prüft. Die Kanalisationsbewilligung ist zwingender Bestandteil der…
  2. BGer 1C_111/202530.01.2026 · AbgewiesenEin schutzwürdiges Interesse für ein Gesuch um Unterschutzstellung von Kulturgütern liegt nur vor, wenn ein unmittelbarer, persönlicher Nutzen oder die Vermeidung eines konkreten Nachteils dargelegt wird; ein bloss gesellschaftliches oder mittelbares Interesse genügt nicht.
  3. BGer 1C_24/202315.10.2024 · AbgewiesenDie Immissions- und Anlagegrenzwerte der NISV sind bundesrechtskonform und genügen dem Vorsorgeprinzip. Die Anwendung eines Korrekturfaktors KAA bei adaptiven Mobilfunkanlagen bedarf einer Baubewilligung gemäss Art. 22 Abs. 1 RPG.
  4. BGer 1C_414/202229.08.2024 · GutgeheissenDer Ersatz konventioneller Antennen durch adaptive Antennen mit anderem Antennendiagramm stellt eine baubewilligungspflichtige Änderung im Sinne von Ziff. 62 Abs. 5 Anhang 1 NISV und Art. 22 Abs. 1 RPG dar, da die räumliche Verteilung der Strahlung verändert wird und ein Interesse der Nachbarschaft und Öffentlichkeit an einer…
  5. BGer 1C_506/202323.04.2024 · AbgewiesenDie Anwendung eines Korrekturfaktors auf bestehende adaptive Mobilfunkanlagen, die bisher nach dem Worst-Case-Szenario bewilligt wurden, begründet regelmässig ein öffentliches und nachbarliches Interesse an einer vorgängigen Kontrolle im Baubewilligungsverfahren nach Art. 22 Abs. 1 RPG, da sie zu kurzfristigen Leistungsspitzen führen…
  6. BGer BGE 150 II 37901.01.2024 · AbgewiesenDie Anwendung eines Korrekturfaktors auf bestehende, bisher nach dem 'Worst-Case-Szenario' beurteilte Mobilfunkanlagen mit adaptiven Antennen begründet ein Interesse der Anwohnerschaft und Öffentlichkeit an einer vorgängigen Kontrolle und erfordert daher ein ordentliches Baubewilligungsverfahren nach Art. 22 Abs. 1 RPG.
  7. BGer 1C_328/202220.11.2023 · GutgeheissenDie kantonale Instanz überschreitet ihren Prüfungsspielraum, wenn sie die kommunale Auslegung einer unbestimmten Norm (hier: Messung der Fassadenlänge für Abstandsregelungen) ohne Begründung als unangemessen verwirft und durch ihre eigene Lösung ersetzt. Die Gemeindeautonomie gebietet, dass kantonale Instanzen bei der Anwendung…
  8. BGer 1C_406/202309.11.2023 · GutgeheissenDie aufschiebende Wirkung ist zu gewähren, wenn gewichtige öffentliche Interessen des Gewässerschutzes (konkrete Verschmutzungsgefahr der Tunnelquellen) gegenüber dem Interesse an sofortiger Sanierung (Verkehrssicherheit) überwiegen und eine Hauptsachenprognose nicht eindeutig ausfällt.
  9. BGer 1C_288/202209.10.2023 · AbgewiesenDie Umzonung von Flächen aus der Landwirtschaftszone für öffentliche Einrichtungen (Schulbauten, Parkplatz) ist zulässig, wenn die kantonale Mindestfläche für SDA eingehalten wird und eine vollständige Interessenabwägung nach Art. 30 Abs. 1bis OAT stattgefunden hat.
  10. BGer 1C_498/202221.09.2023 · AbgewiesenDie Kündigung von Superfiziarrechten für Ferienchalets auf exondierten Flächen der Grande Cariçaie ist zivilrechtlicher Natur und unterliegt nicht der verwaltungsrechtlichen Anfechtung, selbst wenn die Flächen in Schutzgebieten liegen.
  11. BGer 1C_291/202204.04.2023 · AbgewiesenEin Bauvorhaben in der Nachbarschaft eines inventarisierten Schutzobjekts muss auch ohne rechtskräftige Inventarentlassung die Anforderungen von § 238 Abs. 2 PBG/ZH erfüllen. Ein nicht ausgeführtes Bauwerk einer altrechtlichen Arealüberbauung fällt nicht unter die Besitzstandsgarantie nach § 357 Abs. 1 PBG/ZH.
  12. BGer 1C_647/202010.05.2022 · AbgewiesenDie Vorinstanz hat die Baubewilligung für ein Geschäftshaus in der Wohnzone W4 zu Recht bestätigt, da das Vorhaben die zonenkonforme Einordnung nach § 238 PBG/ZH erfüllt und keine willkürliche Rechtsanwendung vorliegt. Die Gestaltungsplanpflicht entfaltet keine negative Vorwirkung auf das Bauvorhaben.
  13. BGer 1C_428/202128.02.2022 · AbgewiesenEin Nichteintretensentscheid auf ein Gesuch um Anpassung einer Baubewilligung ist rechtmässig, wenn keine wesentliche Änderung der tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse vorliegt und der Vertrauensschutz sowie die Rechtssicherheit überwiegen. Eine dynamische Verweisung der Baubewilligung auf eine vertragliche Regelung ist nicht…
  14. BGer 1C_92/202107.06.2021 · GutgeheissenDie Nichtinventarisierung eines Gebäudes kann willkürlich sein, wenn die Gemeinde überspannte Anforderungen an die Inventarisierung stellt, die im Widerspruch zur kantonalen Praxis und zum Zweck des Inventars stehen. In einem solchen Fall ist die Verweigerung der Rekurslegitimation eines Verbands aufgrund fehlender Inventarisierung…
  15. BGer 1C_33/202116.04.2021 · Teilweise gutgeheissenDie Bewilligung für Dachreklamen ist keine Ermessensentscheidung, sondern unterliegt der vollen Rechtskontrolle. Die Vorinstanz hat ihre Kognition unzulässig eingeschränkt, indem sie fälschlich von einem Ermessen der Behörde ausging und keine hinreichenden Feststellungen zur Eingliederung der Reklamen traf.
  16. BGer 1C_436/202029.03.2021 · AbgewiesenDie Auslegung eines kommunalen Beschlusses über den Denkmalschutz eines Gebäudes ist nicht willkürlich, wenn sie sich am Wortlaut des Dispositivs orientiert und den Abbruch der Bausubstanz bei Ersatzbaupflicht zulässt. Eine formelle Rechtsverweigerung liegt nicht vor, wenn die Vorinstanz die Beschwerdelegitimation bejaht und materiell…
  17. BGer 1C_373/202016.02.2021 · AbgewiesenDie Zonenkonformität einer Altholzschredderanlage in einer kommunalen Gewerbezone ist nach kommunalem Recht zu beurteilen; eine restriktive Auslegung des Begriffs 'Produktionsbetrieb' durch die Gemeinde ist nicht willkürlich, wenn sie auf einer hinreichenden gesetzlichen Grundlage beruht und ein klarer Beurteilungsspielraum besteht.
  18. BGer 1C_608/201907.12.2020 · AbgewiesenDie Beschwerdelegitimation eines Nachbarn in Baustreitigkeiten setzt voraus, dass er mit Sicherheit oder grosser Wahrscheinlichkeit durch Immissionen wie Lärm massgeblich betroffen ist. Bei einer Entfernung von über 100 m muss die Betroffenheit glaubhaft gemacht werden.
  19. BGer 1C_128/201925.08.2020 · Teilweise gutgeheissenDas öffentliche Interesse am Erhalt der Gründersiedlung Friesenberg (hohe architektonische und sozialgeschichtliche Bedeutung) überwiegt die Interessen an Verdichtung, günstigem Wohnraum und ökologischen Aspekten. Die Vorinstanz hat die Interessenabwägung korrekt vorgenommen.
  20. BGer 1C_480/201916.07.2020 · Teilweise gutgeheissenNachträgliche Baugesuche für Umgebungsgestaltungen ausserhalb der Bauzone sind nach Art. 24c RPG nur bewilligungsfähig, wenn die Identität der Baute oder Anlage im Wesentlichen gewahrt bleibt. Die maximal zulässigen Erweiterungsmöglichkeiten können nur einmal ausgenutzt werden. Die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands ist…
  21. BGer 1C_661/201913.05.2020 · AbgewiesenDie Beschwerdebefugnis gegen Nutzungspläne und Allgemeinverfügungen setzt eine spezifische, über die Allgemeinheit hinausgehende Betroffenheit voraus. Bei Freizeitnutzungen wie dem Klettern genügt eine blosse Einschränkung der Auswahl an Klettergebieten nicht, wenn alternative, erreichbare Gebiete zur Verfügung stehen.
  22. BGer 1C_14/202004.05.2020 · AbgewiesenDie verspätete Geltendmachung von Rechten durch Dritte kann nach Treu und Glauben und Rechtssicherheitsgesichtspunkten zum Nichteintreten führen, selbst wenn öffentliche Interessen wie der Denkmalschutz betroffen sind.
  23. BGer BGE 145 I 5201.01.2019 · Teilweise gutgeheissenDas Baurekursgericht darf einen Einordnungsentscheid der kommunalen Baubehörde nach § 238 PBG/ZH nur aufheben, wenn diese bei der Anwendung der Ästhetikregelung den durch die Gemeindeautonomie gewährleisteten Beurteilungs- und Ermessensspielraum überschritten hat. Eine Reduktion der grundsätzlich zugelassenen Baumasse aus ästhetischen…
  24. BGer 1C_260/201804.10.2018 · NichteintretenEin Entscheid über die Einleitung eines Verfahrens zur Überprüfung und Anpassung eines Gestaltungsplans nach Art. 21 Abs. 2 RPG ist justiziabel und hat keinen vorwiegend politischen Charakter im Sinne von Art. 86 Abs. 3 BGG. Die Beschwerde ist daher an das zuständige kantonale Gericht zu überweisen.
  25. BGer 1C_358/201705.09.2018 · Teilweise gutgeheissenDie kommunale Baubehörde überschreitet ihren durch die Gemeindeautonomie geschützten Beurteilungsspielraum bei der Anwendung von § 238 PBG, wenn sie aus ästhetischen Gründen eine Reduktion der grundsätzlich zulässigen Baumasse verlangt, ohne dass überwiegende öffentliche Interessen dies rechtfertigen.
  26. BGer 1C_92/201809.07.2018 · AbgewiesenEine Arealüberbauung muss gemäss § 71 PBG/ZH besonders gut gestaltet sein und alle relevanten Kriterien (u.a. Beziehung zum Ortsbild und baulicher Umgebung) erfüllen; eine selektive Prüfung nur einzelner Kriterien genügt nicht. Die kantonale Vorinstanz darf die Einhaltung dieser Anforderungen vollumfänglich prüfen, ohne die…
  27. BGer 1C_327/201622.03.2017 · AbgewiesenEine Baubewilligung kann in Teilschritten ergehen, wenn der bewilligte Teil unabhängig vom nicht bewilligten Teil beurteilt werden kann. Die separate Genehmigung von Farben und Materialien ist zulässig, sofern die dreidimensionale Eingliederung des Baukörpers bereits hinreichend geprüft wurde.
  28. BGer 1C_175/201311.09.2013 · Teilweise gutgeheissenDie Bindung an den Sachplan Übertragungsleitung (SÜL) entfällt, wenn sich die Verhältnisse (Technik, Schutzgebiete) seit der Festsetzung geändert haben. Eine Verkabelungsstudie ist nur für das besonders schutzwürdige Gebiet 'Binnegga-Binnachra-Hockmatta-Hofstatt' erforderlich, nicht für die gesamte Strecke.
  29. BGer 1C_277/201216.11.2012 · AbgewiesenDie formell rechtskräftige Baubewilligung inklusive Auflagen (extensive Begrünung, Verbot der Dachterrassennutzung) geht auf Rechtsnachfolger über und bindet diese. Eine Abänderung scheitert mangels hinreichender Gründe (keine Nichtigkeit, keine geänderten Umstände, kein Vertrauensschutz).

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.