Entscheide zu Art. 110 BGG
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- BGer 1C_33/2021Die Bewilligung für Dachreklamen ist keine Ermessensentscheidung, sondern unterliegt der vollen Rechtskontrolle. Die Vorinstanz hat ihre Kognition unzulässig eingeschränkt, indem sie fälschlich von einem Ermessen der Behörde ausging und keine hinreichenden Feststellungen zur Eingliederung der Reklamen traf.
- BGer 1C_147/2019Die generelle Praxis, Flachdächer in einer Zone mit vorgeschriebenen geneigten Dächern ohne Vorliegen einer Ausnahmesituation zu bewilligen, stellt eine unzulässige Normkorrektur dar und verletzt das Gesetzmässigkeitsprinzip sowie das Willkürverbot.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.