Der Um- und Ausbau eines Dachgeschosses zu Wohnzwecken in einer altrechtlichen Baute innerhalb der Bauzone fällt unter die erweiterte Besitzstandsgarantie nach § 178 Abs. 2 PBG, sofern die Rechtswidrigkeit nicht wesentlich verstärkt wird und keine überwiegenden öffentlichen oder privaten Interessen entgegenstehen. Die gleichzeitig…
KGer LU 7H 17 235 vom 05.04.2018 (Abgewiesen)Planungsanlass
Betroffenes Schutzgut
Angerufene Bestimmungen
Berührte Prüfdimensionen
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Weitere Entscheide dazu
Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 11.10.2026) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.