Entscheid vom 05.04.2018 · Kanton LU

KGer LU 7H 17 235

Abgewiesen

Der Um- und Ausbau eines Dachgeschosses zu Wohnzwecken in einer altrechtlichen Baute innerhalb der Bauzone fällt unter die erweiterte Besitzstandsgarantie nach § 178 Abs. 2 PBG, sofern die Rechtswidrigkeit nicht wesentlich verstärkt wird und keine überwiegenden öffentlichen oder privaten Interessen entgegenstehen. Die gleichzeitig…

KGer LU 7H 17 235 vom 05.04.2018 (Abgewiesen)
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Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 11.10.2026) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.