Entscheid vom 04.12.2018 · Kanton JU

BGer 1C_609/2017

Abgewiesen

Die Qualität für ein kantonales Rechtsmittel in Raumplanungsangelegenheiten muss mindestens den Anforderungen des Bundesrechts (Art. 89 Abs. 1 LTF) entsprechen, darf aber kantonal weiter gefasst werden. Die Anwendung von Art. 15 Abs. 3 LAT durch die Vorinstanz ist nicht willkürlich, wenn sie die Einzonung einer Parzelle in eine…

BGer 1C_609/2017 vom 04.12.2018 (Abgewiesen)

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Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 28.09.2026) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.