Bestimmung · 1 Entscheide

Art. 69 Abs. 2 VRG

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Entscheide zu Art. 69 Abs. 2 VRG

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  1. BGer 1C_516/202213.06.2023 · AbgewiesenEin Zwischenentscheid im Baubewilligungsverfahren ist nur anfechtbar, wenn ein nicht wieder gutzumachender Nachteil droht oder die Gutheissung der Beschwerde einen Endentscheid herbeiführen würde. Dies war im vorliegenden Fall nicht erfüllt.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.