Bestimmung · 10 Entscheide

Art. 12 USG

10 Entscheide im Korpus rufen diese Bestimmung an.

Entscheide
10
Gutgeheissen (ganz/teilweise)
10 %
Korpusmittel
25 %

Entscheide zu Art. 12 USG

Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.

  1. BGer 1C_383/202404.12.2025 · AbgewiesenDie Baubewilligung für eine Mobilfunkanlage in der Bauzone ist bundesrechtlich zulässig, wenn die Immissionsgrenzwerte der NISV eingehalten werden und keine willkürliche Sachverhaltsfeststellung oder Verletzung des rechtlichen Gehörs vorliegt.
  2. BGer 1C_459/202312.08.2024 · AbgewiesenDie Baubewilligung für eine Mobilfunkanlage ist bundesrechtskonform, wenn die Immissions- und Anlagegrenzwerte der NISV eingehalten werden. Die Berücksichtigung von Elektrosensibilität oder nichtthermischen Wirkungen rechtfertigt keine Abweichung von den geltenden Grenzwerten.
  3. BGer 1C_627/201906.10.2020 · AbgewiesenDie Baubewilligung für eine Mobilfunkanlage in der Wohnzone ist bundesrechtskonform, wenn die Immissions- und Anlagegrenzwerte der NISV eingehalten werden und das Grundstück hinreichend erschlossen ist. Die Kumulation von Strahlung mehrerer Anlagen ist zulässig, sofern der Immissionsgrenzwert nicht überschritten wird.
  4. BGer 1C_97/201803.09.2019 · AbgewiesenEine Mobilfunkanlage innerhalb der Bauzone ist zonenkonform, wenn ihr Versorgungsgebiet flächenmässig erheblich mehr Land in der Nichtbauzone als in der Bauzone umfasst. Die Einhaltung der Immissionsgrenzwerte der NISV wird durch QS-Systeme ausreichend gewährleistet, sofern die definierten Prozesse eingehalten werden.
  5. BGer 1C_681/201701.02.2019 · AbgewiesenDie Erteilung einer Baubewilligung für eine Mobilfunkantennenanlage ist mit Bundesumweltrecht und Natur- und Heimatschutzrecht vereinbar, wenn die vorsorglichen Emissionsgrenzwerte eingehalten werden und die Beeinträchtigung des schützenswerten Ortsbilds geringfügig ist.
  6. BGer 1C_323/201715.01.2018 · AbgewiesenDie bundesrechtliche Regelung zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) ist abschliessend; kantonale oder kommunale Vorschriften haben insoweit keinen Raum. Die Einhaltung der Grenzwerte und die Tauglichkeit des Qualitätssicherungssystems (QS-System) sind massgebend.
  7. BGer 1C_367/201607.02.2017 · AbgewiesenDie Interessenabwägung fiel zugunsten der raumplanerischen Standortvorteile (zentrale Lage, gute Erschliessung, Umnutzung von Industriebrache) und der regionalen Verkehrs- und Luftbelastungsoptimierung aus. Die Nachteile (Verkehrszunahme, lokale Luftbelastung) wurden durch Massnahmen im Gestaltungsplan und Sonderbauvorschriften als…
  8. BGer 1A.240/200213.05.2003 · AbgewiesenDas Bundesgericht bestätigte, dass das öffentliche Interesse an der Aufrechterhaltung einer langjährigen Tradition des Frühgeläuts um 06.00 Uhr das individuelle Ruhebedürfnis der Beschwerdeführer überwiegt, da keine Aufwachreaktionen zu erwarten sind und die Lärmimmissionen als nicht schädlich oder lästig eingestuft wurden.
  9. BGer BGE 124 II 27224.03.1997 · Teilweise gutgeheissenBei Bauvorhaben mit überdurchschnittlichen Emissionen in lufthygienisch belasteten Gebieten können emissionsmindernde Massnahmen wie Parkraumbeschränkungen im Baubewilligungsverfahren direkt gestützt auf den Massnahmenplan und das USG angeordnet werden, ohne dass eine vorgängige Anpassung der Nutzungsplanung erforderlich ist.
  10. BGer BGE 117 IB 42511.12.1991 · AbgewiesenDie Interessenabwägung zwischen Verkehrssicherheit und Umweltschutz fällt zugunsten des Ausbaus der Grauholzstrecke aus, da die Sanierung der Gefahrenstelle und die Vermeidung von Staus Vorrang vor den Luftimmissionen haben, sofern Massnahmen zur Reduktion der Belastung im Rahmen eines Massnahmenplans nach Art. 31 LRV ergriffen werden.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.