Entscheid vom 16.01.2020 · Kanton GR

BGer 1C_289/2019

Teilweise gutgeheissen

Die Einleitung eines Quartierplanverfahrens zur Regelung des Unterhalts und der Kostenaufteilung privater Erschliessungsstrassen ist zulässig und fällt in die Gemeindeautonomie, während die Nutzung des Verfahrens zur Schaffung von Untertunnelungsrechten oder Eigentumsübertragungen ohne Landumlegungsvoraussetzungen unverhältnismässig ist.

BGer 1C_289/2019 vom 16.01.2020 (Teilweise gutgeheissen)
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Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 28.09.2026) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.