Entscheide zu Art. 32 al. 2 LTF
Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.
- BGer 1C_285/2026Wer einen Rekurs zurückzieht, gilt als unterliegende Partei und hat die bis dahin angefallenen Gerichtskosten zu tragen; die Sache wird vom Rollen gestrichen.
- BGer 1C_640/2024Wer seine Beschwerde vor Bundesgericht zurückzieht, gilt als unterliegende Partei und hat die bis dahin angefallenen Gerichtskosten zu tragen (Art. 66 Abs. 1 LTF); die Sache wird von der Geschäftsliste abgeschrieben.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.