Entscheid vom 28.04.2025 · Kanton BE

VGer BE 100 2024 124

Rückweisung

Eine Baute in der Landwirtschaftszone ist bestimmungsgemäss nutzbar im Sinne von Art. 24c Abs. 1 RPG, solange die tragenden Konstruktionen mehrheitlich intakt sind; ein blosser Leerstand von einigen Jahren ohne klare Nutzungsaufgabe schliesst den Besitzstandsschutz nicht aus.

VGer BE 100 2024 124 vom 28.04.2025 (Rückweisung)
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Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 11.10.2026) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.