Bestimmung · 3 Entscheide

Art. 46 Abs. 2 Bst. e BauG

3 Entscheide im Korpus rufen diese Bestimmung an.

Entscheide
3
Gutgeheissen (ganz/teilweise)
33 %
Korpusmittel
26 %

Entscheide zu Art. 46 Abs. 2 Bst. e BauG

Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.

  1. VGer BE 100 2025 8310.09.2026 · GutgeheissenBeim nachträglichen Baubewilligungsverfahren nach Art. 46 BauG sind baupolizeiliche Wiederherstellungsmassnahmen und das nachträgliche Baugesuch gesamthaft und gleichzeitig zu beurteilen; eine Wiederherstellungsanordnung, die einen zentralen Aspekt der Zonenkonformität des Baugesuchs vorwegnimmt, kann nicht selbständig aufrechterhalten…
  2. VGer BE 100 2025 19007.07.2026 · AbgewiesenEine ohne Baubewilligung errichtete und als Parkplatz genutzte Betonrampe, die weder einen zusätzlichen Strassenanschluss noch eine gesetzeskonforme Entwässerung aufweist, ist formell rechtswidrig und kann nicht nachträglich bewilligt werden; die Wiederherstellungsverfügung (Pfosten und Entwässerungsrinne) ist verhältnismässig.…
  3. VGer BE 100 2024 12428.04.2025 · RückweisungEine Baute in der Landwirtschaftszone ist bestimmungsgemäss nutzbar im Sinne von Art. 24c Abs. 1 RPG, solange die tragenden Konstruktionen mehrheitlich intakt sind; ein blosser Leerstand von einigen Jahren ohne klare Nutzungsaufgabe schliesst den Besitzstandsschutz nicht aus.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.