Entscheide zu Art. 2 NHG
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- BGer 1C_370/2025Eine Beeinträchtigung eines ISOS-geschützten Objekts durch eine Mobilfunkanlage kann nicht offensichtlich ausgeschlossen werden, wenn das Vorhaben in dessen Umgebung geplant ist. Der Einbezug der kantonalen Fachstelle nach Art. 7 NHG ist daher zwingend, bevor eine Interessenabwägung vorgenommen wird.
- BGer BGE 152 II 298Eine Bundesaufgabe im Sinne von Art. 78 Abs. 2 BV und Art. 2 NHG liegt vor, wenn für ein Bauprojekt im Gewässerschutzbereich A U eine Bewilligung nach Art. 19 Abs. 2 GSchG i.V.m. Art. 32 Abs. 2 GSchV erforderlich ist, unabhängig davon, ob es sich um eine Polizeierlaubnis oder eine Ausnahmebewilligung handelt.
- BGer 1C_623/2022Die relative Standortgebundenheit einer SAC-Hütte ausserhalb der Bauzone ist zu verneinen, wenn keine gewichtigen objektiven Gründe den Standort als erheblich vorteilhafter erscheinen lassen und die Interessenabwägung den strengen Massstab zur Verhinderung der Zersiedelung nicht erfüllt.
- BGer 1C_429/2023Die Unterschutzstellung eines im ISOS inventarisierten Gebäudes durch kantonale Behörden stellt keine Bundesaufgabe dar, selbst wenn das Gebäude Teil einer Bahninfrastruktur ist. Die Rekurslegitimation von Heimatschutzverbänden nach kantonalem Recht beschränkt sich auf Planerlasse, nicht auf Einzelverfügungen.
- BGer 1C_50/2023Die Baubewilligungsbehörde muss bei einer Bundesaufgabe im Sinne von Art. 78 Abs. 2 BV und Art. 2 NHG die kantonale Fachstelle (ARE/ZH) beiziehen, wenn eine Beeinträchtigung eines ISOS-Objekts nicht von vornherein ausgeschlossen werden kann. Ein Verfahrensmangel durch unterlassene Konsultation kann nicht durch nachträgliche Abklärungen…
- BGer 1C_435/2022Ein Sondernutzungsplan, der die Bebauung eines bereits als Bauzone ausgeschiedenen Gebiets konkretisiert, ohne die Grenzziehung zwischen Bau- und Nichtbaugebiet zu berühren, betrifft keine Bundesaufgabe im Sinne von Art. 78 Abs. 2 BV und Art. 2 NHG. Daher steht einer ideellen Organisation nach Art. 12 NHG kein Beschwerderecht gegen…
- BGer 1C_567/2020Die unterlassene umfassende Variantenprüfung (Pendelbahn, 3S-Bahn) bei der Interessenabwägung für eine Seilbahnkonzession stellt eine Rechtsverletzung dar, da die Alternativen ernsthaft in Betracht fallen und insbesondere den Wald- und Gewässerschutz schonen könnten.
- BGer 1C_265/2022Liegt keine Bundesaufgabe vor, sind die Schutzziele des ISOS im Baubewilligungsverfahren nicht unmittelbar anwendbar, sondern nur insoweit, als sie in der Nutzungsplanung grundeigentümerverbindlich umgesetzt wurden.
- BGer 1C_86/2020Die Einzonung für einen Pferdesportbetrieb im BLN-Objekt Nr. 1908 verstösst gegen Art. 6 NHG, da die Gesamtwirkung der Eingriffe (Phase I und II) nicht als geringfügig eingestuft werden kann und Alternativstandorte ungenügend geprüft wurden. Zudem fehlt eine umfassende Interessenabwägung unter Einbezug der Schutzziele des BLN.
- BGer 1C_217/2018Die Interessenabwägung zwischen Gewässerschutz, Ortsbildschutz (ISOS) und dem Bauvorhaben fiel zugunsten der absoluten Schutzgüter aus, da weder die Voraussetzungen für eine Ausnahmebewilligung im Gewässerraum noch eine hinreichende Abwägung mit den national bedeutsamen Schutzinteressen vorlagen.
- BGer 1C_173/2016Bei einem leichten Eingriff in ein ISOS-geschütztes Ortsbild überwiegt das öffentliche Interesse an einer zuverlässigen Mobilfunkversorgung die ästhetischen Belange des Ortsbildschutzes, sofern die grösstmögliche Schonung gewahrt bleibt.
- BGer BGE 143 II 77Ein dicht überbautes Gebiet nach Art. 41c Abs. 1 lit. a GSchV liegt nicht vor, wenn das Land entlang des Gewässers bei übergeordneter Betrachtung nicht dicht überbaut ist. Zudem stehen einer Ausnahmebewilligung im Gewässerraum überwiegende Interessen des Ortsbildschutzes (ISOS) entgegen.
- Appellationsgericht des VD.2015.153Die Interessen der Gesundheitsversorgung und der städtebaulichen Entwicklung überwiegen den Denkmalschutz und den Umgebungsschutz der betroffenen ISOS-Objekte, insbesondere da der Bebauungsplan die kantonalen Schutzvorgaben einhält und die Beeinträchtigung der Rheinsilhouette durch überwiegende öffentliche Interessen gerechtfertigt ist.
- BGer 1C_315/2015Die Verbandsbeschwerde nach Art. 12 NHG ist gegen Neueinzonungen zulässig, wenn diese die bundesrechtlichen Vorgaben zur Bauzonendimensionierung (revArt. 15 RPG) verletzen. Art. 38a Abs. 2 RPG (Einzonungsmoratorium) ist auf alle vor dem 1. Mai 2014 genehmigten, aber noch nicht rechtskräftigen Einzonungen anwendbar, sofern keine…
- BGer 1C_179/2015Eine Solaranlage auf einem Dach innerhalb eines im ISOS mit Erhaltungsziel A verzeichneten Weilers kann die Baubewilligung verweigert werden, wenn sie das geschützte Ortsbild aufgrund von Grösse, Farbe und Material wesentlich beeinträchtigt (Art. 18a Abs. 3 RPG i.V.m. Art. 32b lit. b RPV).
- BGer BGE 142 II 509Neueinzonungen, die sich auf Art. 15 des revidierten RPG stützen, sind als Bundesaufgabe im Sinne von Art. 78 Abs. 2 BV zu qualifizieren. Die gesamtschweizerischen Natur- und Heimatschutzorganisationen sind berechtigt, im Interesse des Landschafts- und Naturschutzes Beschwerde gegen solche Einzonungen zu führen (Art. 12 NHG).
- BVGer A-1187/2011Die Interessenabwägung zwischen Landesverteidigung und Natur-/Landschaftsschutz (BLN-Objekte, Jagdbanngebiet) erfordert bei Bundesaufgaben gemäss Art. 2 NHG die Einholung eines ENHK-Gutachtens und eine vollständige Sachverhaltsermittlung. Fehlende Abklärungen führen zur Aufhebung der Verfügung.
- BGer 1C_188/2007Die Interessenabwägung muss die Schutzanliegen des ISOS und der kommunalen Bau- und Zonenordnung hinreichend berücksichtigen; qualifizierte Abweichungen von der Grundnutzungsordnung sind nur bei umfassender Begründung zulässig.
- BGer 1A.185/2006Ein schwerer Eingriff in ein BLN-Gebiet ist unzulässig, wenn keine gleich- oder höherwertigen Interessen nationaler Bedeutung entgegenstehen. Die ENHK-Gutachten geniessen hohes Gewicht und konkretisieren die Schutzziele objektspezifisch.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.