Entscheide zu Art. 73 BV
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- BGer 1C_391/2022Eine Gemeindeinitiative, die eine behördenverbindliche Zielvorgabe für die Umstellung auf erneuerbare Heizungssysteme ab 2030 enthält, ist nicht allein wegen potenzieller Kosten für Eigentümer:innen ungültig, sofern sie mit übergeordnetem Recht vereinbar ist und eine angemessene Ausführungsregelung möglich erscheint.
- BGer BGE 149 I 291Eine kommunale Volksinitiative mit einer verbindlichen Zielvorgabe zur Umstellung von Heizungssystemen auf erneuerbare Energien bis 2030 ist nicht allein wegen mutmasslicher Unzumutbarkeit der Kosten für Eigentümer:innen ungültig, da die Behörden in der verbleibenden Zeit eine mit höherrangigem Recht vereinbare Ausführungsregelung…
- BGer 1C_157/2009Die Interessenabwägung im Zonenplanverfahren für die Sonderbauzone Gemüse- und Gartenbau (faktisch Speziallandwirtschaftszone) war massgebend; im Baubewilligungsverfahren konnten die dort bereits geprüften Belange (z. B. Fruchtfolgeflächen, Aussicht, Wasserbedarf) nicht mehr in Frage gestellt werden.
- BGer 1A.115/2003Ein langfristiger Planungshorizont von ca. 50 Jahren für eine Kiesabbauzone ist zulässig, wenn er auf einer umfassenden Interessenabwägung basiert, den ausgewiesenen Bedarf deckt und Investitionssicherheit für die Betreiber gewährt, ohne die Mitwirkungsrechte künftiger Generationen unzulässig zu beschränken.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.