Entscheide zu Art. 5 Abs. 3 BV
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- BGer 1C_186/2025Eine Vollstreckungsverfügung zu einer rechtskräftigen Baubewilligung muss den Grundsatz von Treu und Glauben wahren; bei vorherigem behördlichem Hinweis auf mögliche Projektänderungen ist dem Bauherrn Gelegenheit zur Einreichung eines Projektänderungsgesuchs zu geben.
- BGer 1C_359/2025Ein Projektstrassenbeschluss kann nicht dazu genutzt werden, die Rechtmässigkeit eines bereits genehmigten Nutzungsplans (hier: Strassenplan im Reglement) nachträglich zu überprüfen, sofern die Betroffenen die Möglichkeit hatten, den Plan während der Publikationsfrist anzufechten.
- BGer 1C_502/2025Eine nachträgliche Baubewilligung für Bauwerke ausserhalb der Bauzone kann nicht erteilt werden, wenn die Bauwerke nicht den Anforderungen von Art. 24 und 24c LPT entsprechen, selbst bei langjähriger Duldung oder behaupteter guter Treue des Eigentümers.
- BGer 1C_258/2024Die Nichtigkeit einer Baubewilligung kann bei schweren formellen Mängeln (z. B. fehlende Beschlussfassung durch die zuständige Behörde) auch nachträglich festgestellt werden. Der Schutz der guten Treue setzt voraus, dass der Betroffene aufgrund konkreter Zusicherungen einer zuständigen Behörde irreversible Dispositionen getroffen hat.
- BGer 1C_390/2024Das Bundesgericht bestätigt die Interessenabwägung des Bundesverwaltungsgerichts: Das Sicherheitsinteresse der Fussgänger:innen (inkl. behindertengerechter Zugang) überwiegt das Interesse an der Aufrechterhaltung einer Veloroute durch die Unterführung, da die räumlichen Verhältnisse einen sicheren Mischverkehr nicht zulassen.
- BGer 1C_218/2023Eine Parzelle liegt nicht im weitgehend überbauten Gebiet im Sinne von Art. 36 Abs. 3 RPG, wenn sie in einer Randlage ohne genügenden Zusammenhang mit dem Siedlungsgebiet liegt und die umliegenden Flächen nicht überbaut sind. Ein raumplanungsrechtlicher Anspruch auf Einzonung besteht in diesem Fall nicht.
- BGer 1C_451/2023Ein Neubauprojekt in einer Weilerzone ist mangels Zonenkonformität nicht bewilligungsfähig, wenn die kantonale Gesetzgebung die Weilerzone dem Nichtbaugebiet zuweist und nur untergeordnete bauliche Massnahmen zulässt.
- BGer 1C_181/2022Die Unterschutzstellung einer Liegenschaft als Denkmal ist rechtmässig, wenn sie auf einer genügenden gesetzlichen Grundlage beruht, im öffentlichen Interesse liegt und verhältnismässig ist. Vertrauensschutz scheitert, wenn überwiegende öffentliche Interessen entgegenstehen.
- BGer 1C_254/2022Ein kantonaler Zwischenentscheid kann durch Beschwerde gegen den Endentscheid angefochten werden, wenn er sich auf dessen Inhalt auswirkt. Eine willkürliche Anwendung kantonalen Rechts liegt nicht vor, wenn die Feststellungen des kantonalen Gerichts nicht aktenwidrig sind und keine verbindliche Vereinbarung vorliegt.
- BGer 1C_581/2022Eine Baubewilligung umfasst nur das, was aus den bewilligten Plänen mit hinreichender Klarheit hervorgeht. Unklare oder missverständliche Planinhalte gehen zu Lasten der Bauherrschaft, und ein Vertrauensschutz scheidet mangels Vertrauensgrundlage aus.
- BGer 1C_187/2022Die Wiederherstellungsverfügung bei nicht vollendeten Bauten ist verhältnismässig, wenn die zeitnahe Realisierung eines neuen Bauvorhabens unwahrscheinlich ist, insbesondere mangels gesicherter Finanzierung. Die Prüfung der Bewilligungsfähigkeit eines neuen Projekts ist im Wiederherstellungsverfahren nicht obligatorisch.
- BGer 1C_614/2021Bei unter altem Recht erlassenen Sondernutzungsplänen mit statischem Verweis auf die damals geltende Regelbauordnung sind neben den Besonderen Vorschriften des Plans auch die altrechtlichen Regelbauvorschriften anwendbar, selbst wenn neues kantonales Recht in Kraft getreten ist.
- BGer 1C_14/2022Der kantonale Nutzungsplan für geschützte Landschaften mit Gebäuden und Anlagen (PUC-PEIP) darf nur Gebiete mit ausreichend originaler, landschaftsprägender Bausubstanz erfassen. Die blosse landschaftliche Schönheit oder frühere Schutzentscheide rechtfertigen keine Einzonung, wenn die Kriterien des Art. 39 Abs. 2 OPT nicht erfüllt sind.
- BGer 1C_623/2021Die Anordnung einer kantonalen Reservationszone gemäss Art. 27 LAT zur Redimensionierung einer überdimensionierten Bauzone ist rechtmässig, wenn sie der Erfüllung der gesetzlichen Pflicht zur Anpassung der Bauzonen dient und verhältnismässig ist.
- BGer 1C_76/2022Eine nachträgliche Baubewilligung für eine überhöhte Stützmauer kann verweigert werden, wenn die Höhe die im Nutzungsplan festgelegten Maximalwerte überschreitet und keine rechtfertigenden Umstände vorliegen.
- BGer 1C_703/2020Die Baubewilligung für eine Mobilfunkanlage auf einer kantonseigenen Wohnliegenschaft in Basel-Stadt ist bundesrechtskonform, wenn sie den Vorgaben des kantonalen Umweltschutzgesetzes (§ 19c USG/BS) und den bundesrechtlichen Schutzbestimmungen (NHG, NISV) entspricht sowie keine unzulässige Beeinträchtigung des geschützten Ortsbilds…
- BGer 1C_56/2021Die Vorinstanz gewichtete die nachbarlichen Interessen (Aussichtsbeeinträchtigung) höher als das Interesse der Bauherrschaft an der baulichen Ausschöpfung, was gemäss § 357 Abs. 1 PBG/ZH nicht willkürlich war.
- BGer 1C_530/2021Die Errichtung einer Planungszone zur Redimensionierung überdimensionierter Bauzonen nach Art. 15 Abs. 2 RPG ist bundesrechtskonform, wenn sie auf einer gesetzlichen Grundlage beruht, im öffentlichen Interesse liegt und verhältnismässig ist. Der Grundsatz der Planbeständigkeit steht einer solchen Planungszone nicht entgegen, wenn die…
- BGer 1C_6/2021Ein ohne Bewilligung erstellter Parkplatz in einer Bauzone muss auf Anordnung der Behörde wiederhergestellt werden, wenn er gegen die Bauvorschriften verstösst und ein öffentliches Interesse an der Sicherheit und Rechtskonformität überwiegt.
- BGer 1C_688/2020Eine anderechtliche Reservebauzone kann nicht durch blosse technische Nachführung oder kantonale Gesetzesänderungen zur definitiven Bauzone werden; eine Einzonung setzt ein formelles Planänderungsverfahren und die Erfüllung der Voraussetzungen nach Art. 15 RPG voraus.
- BGer 1C_107/2021Ein Wegverbreiterungsprojekt kann auch dann im öffentlichen Interesse liegen, wenn es die zukünftige Erschliessung einer im Planungsdirektor vorgesehenen, aber noch nicht eingezonten Bauzone antizipiert, sofern die Gemeinde ihre Planungsautonomie nicht überschreitet und die Interessenabwägung nach Art. 36 BV gewahrt ist.
- BGer 1C_97/2021Die Rechtskraft einer Abänderungsbaubewilligung schliesst spätere Einwände gegen darin enthaltene Auflagen aus, selbst wenn die Stammbaubewilligung weitergehende Rechte suggeriert haben könnte. Die Beurteilung der befriedigenden Gesamtwirkung nach § 238 Abs. 1 PBG/ZH ist eine objektive, nachvollziehbar zu begründende Würdigung.
- BGer 1C_598/2019Ein Baugesuch für zwei Chalets in einer Gemeinde mit über 20 % Zweitwohnungen (Crans-Montana) kann bewilligt werden, wenn die beabsichtigte Nutzung als Hauptwohnsitz glaubhaft und eine entsprechende Nachfrage im betroffenen Sektor nachweisbar ist. Ein offenkundiger Rechtsmissbrauch liegt nicht vor, wenn die objektiven Kriterien…
- BGer 1C_336/2019Die Vorinstanz hat Art. 61 Abs. 2 BauG/SG vertretbar ausgelegt, indem sie Steigzonen (ausser Liftschächte) zur anrechenbaren Geschossfläche zählte; eine Überschreitung der zulässigen Ausnützung um 14,42 m² rechtfertigt den Bauabschlag.
- BGer 1C_411/2018Bauwerke und Installationen an Seeufern in Schutzgebieten (Art. 17 LAT) sind nur zulässig, wenn sie der Zonenwidmung entsprechen und durch objektiven Bedarf sowie angepasste Dimensionen und Standort gerechtfertigt sind. Fehlt dieser Bedarf, scheitert auch eine Ausnahmebewilligung nach Art. 24 LAT.
- BGer 1C_304/2018Ein Abus de droit bei der Deklaration von Wohnungen als Hauptwohnsitz kann nur angenommen werden, wenn konkrete Indizien vorliegen, dass die beabsichtigte Nutzung als Hauptwohnsitz nicht möglich oder nicht gewollt ist. Ein präjudizieller Kontrollantrag eines Nutzungsplans im Rahmen einer Baubewilligung ist nur ausnahmsweise zulässig,…
- BGer 1C_73/2018Die Bewilligung von Wohnungen als Hauptwohnsitz in einer Gemeinde mit hohem Zweitwohnungsanteil ist zulässig, wenn eine ausreichende Nachfrage nach Hauptwohnsitzen im relevanten Sektor nachweisbar ist und keine konkreten Anzeichen für einen Rechtsmissbrauch vorliegen. Ein incidenter Planungscheck ist nur bei substantiellen Änderungen…
- BGer 1C_77/2018Die Bewilligung von Wohnbauten als Hauptwohnsitz in einer Tourismusregion ist zulässig, wenn eine hinreichende Nachfrage nach Hauptwohnsitzen im betroffenen Sektor besteht und keine konkreten Anzeichen für einen Missbrauch der Bewilligung vorliegen. Ein präjudizieller Kontrollantrag zur Planungszone ist nur bei wesentlichen Änderungen…
- BGer 1C_78/2018Die Bewilligung von Wohnbauten als Hauptwohnsitz in einer Gemeinde mit hohem Zweitwohnungsanteil ist zulässig, wenn eine ausreichende Nachfrage nach Hauptwohnsitzen im relevanten Sektor nachweisbar ist und keine konkreten Anzeichen für einen Missbrauch vorliegen.
- BGer 1C_115/2018Das Bundesgericht tritt auf eine Beschwerde nicht ein, wenn die Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs erst im bundesgerichtlichen Verfahren vorgebracht wird und dies gegen Treu und Glauben verstösst.
- BGer 1C_617/2017Die Koordinationspflicht nach Art. 25a RPG verlangt eine ausreichende materielle und formelle Abstimmung zwischen Baubewilligung und Denkmalschutzentscheid, nicht zwingend eine gemeinsame Eröffnung. Ein gestaffeltes Vorgehen ist zulässig, wenn die materielle Koordination sichergestellt und keine Gefahr widersprüchlicher Entscheide…
- BGer 1C_587/2017Die Péremption eines Baubewilligungsverfahrens nach Art. 118 LATC ist bei Nichtbeginn der Bauarbeiten innerhalb der Frist rechtmässig, selbst wenn vorbereitende Massnahmen oder Investitionen getätigt wurden. Der Grundsatz der Rechtsklarheit überwiegt hier das Vertrauensinteresse des Bauherrn.
- BGer BGE 144 II 49Bei Bauvorhaben in Gemeinden mit hohem Zweitwohnungsanteil muss die Bewilligungsbehörde prüfen, ob eine hinreichende Nachfrage nach Erstwohnungen besteht; andernfalls liegt ein Rechtsmissbrauch vor, der zur Verweigerung der Baubewilligung führt.
- BGer 1C_333/2017Der Abbruch eines Gebäudes ausserhalb der Bauzone kann als Auflage zur Baubewilligung für einen Neubau verfügt werden und ist unabhängig von weiteren Bauvorhaben selbstständig durchsetzbar. Eine Berufung auf Vertrauensschutz scheitert, wenn keine Vertrauensgrundlage und keine nachteiligen Dispositionen vorliegen.
- BGer 1C_301/2016Ein Wiederaufbau nach Art. 24c Abs. 3 RPG setzt voraus, dass die Baute im Zeitpunkt des Abbruchs bestimmungsgemäss nutzbar war. Bei ungenügender Bauanzeige gemäss Art. 12b NHG darf einem Verbandsbeschwerdeführer aus der mangelhaften Eröffnung kein Nachteil erwachsen.
- BGer 1C_229/2015Das Bundesgericht bestätigt den kantonalen Entscheid, der die Umzonung einer landwirtschaftlichen Parzelle in eine Freizeitzone ablehnt, da keine hinreichenden Zusicherungen der zuständigen Behörden für eine solche Änderung vorlagen und der Grundsatz von Treu und Glauben nicht verletzt wurde.
- BGer 1C_440/2015Die Zustimmung der Nachbarin im Kaufvertrag zu einem Anbau im Sinne von Art. 27 BauR der Gemeinde Uznach entfaltet keine Wirkung, wenn der tatsächliche Bau nicht als Anbaute, sondern als Erweiterung der Hauptbaute qualifiziert wird und zudem der zwingende Grenzabstand von 3 m für teilweise bewohnte Räume unterschritten wird.
- BGer 1C_23/2014Das Bundesgericht bestätigt die Anwendung der kommunalen Übergangsregelung (Art. 50 BauR-2013) auf ein Baugesuch, das im Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen Vorschriften noch nicht rechtskräftig bewilligt war. Die Interessenabwägung ergab, dass die Beschwerdeführer kein schutzwürdiges Vertrauen in die Weitergeltung des alten Rechts…
- BGer 1C_150/2012Die unterbliebene Eröffnung einer Baubewilligung gegenüber einem beschwerdeberechtigten Dritten (VCS) führt nicht automatisch zur Rechtzeitigkeit einer nachträglichen Beschwerde; vielmehr ist nach Treu und Glauben (Art. 5 Abs. 3 BV) zu prüfen, ob der Dritte bei Vorliegen von Anhaltspunkten für die Bewilligung gehalten war, sich zu…
- BGer 1P.539/2003Die nachträgliche Planungszone kann einem Baugesuch nicht entgegengehalten werden, wenn sie erst im Rechtsmittelverfahren erlassen wird und die privaten Interessen des Gesuchstellers (Rechtssicherheit, Vertrauensschutz) überwiegen. Die Interessenabwägung muss konkret und nicht pauschal erfolgen.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.