Entscheid vom 02.05.2024 · Kanton AG

VGer AG WBE.2023.299

Abgewiesen

Fehlt einer kommunalen Baubewilligung für eine Anlage im Gewässerraum die konstitutive kantonale Zustimmung nach § 63 lit. c BauG, ist sie analog zur bundesgerichtlichen Praxis zu Art. 25 Abs. 2 RPG als nichtig zu betrachten. Das öffentliche Interesse an der Freihaltung des Gewässerraums überwiegt das private Vertrauensschutzinteresse,…

VGer AG WBE.2023.299 vom 02.05.2024 (Abgewiesen)
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Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 11.10.2026) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.