Entscheide zu Art. 46 BauG
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- VGer BE 100 2025 83Beim nachträglichen Baubewilligungsverfahren nach Art. 46 BauG sind baupolizeiliche Wiederherstellungsmassnahmen und das nachträgliche Baugesuch gesamthaft und gleichzeitig zu beurteilen; eine Wiederherstellungsanordnung, die einen zentralen Aspekt der Zonenkonformität des Baugesuchs vorwegnimmt, kann nicht selbständig aufrechterhalten…
- VGer BE 100 2025 279Die Besitzstandsgarantie schützt nur jene Nutzung, die im Zeitpunkt der einschränkenden Rechtsänderung tatsächlich ausgeübt wurde; eine zuvor aufgegebene und durch jahrelange andere Nutzung ersetzte Nutzung kann nicht gestützt auf Art. 3 BauG wieder aufgenommen werden. Die Umnutzung einer Erstwohnung zu einer gewerblich an Feriengäste…
- VGer BE 100 2025 41Ein im Gewässerraum errichteter Zaun, der weder baubewilligungsfrei war noch nach dem im Erstellungszeitpunkt geltenden Recht eine Wasserbaupolizeibewilligung hätte erhalten können, unterfällt nicht der Besitzstandsgarantie und ist auf Anordnung zurückzubauen.
- VGer BE 100 2025 21Eine ohne Baubewilligung errichtete Gaststättenanlage ausserhalb der Bauzone ist zurückzubauen, wenn die ursprünglich nach Art. 24b RPG erteilte Ausnahmebewilligung wegen Aufgabe des landwirtschaftlichen Gewerbes nach Art. 40 Abs. 5 RPV von Gesetzes wegen dahingefallen ist und keine andere Ausnahmebestimmung (insb. Art. 24c Abs. 4 RPG)…
- VGer BE 100 2024 166Ein in der Landwirtschaftszone ohne Baubewilligung abgebrochener und an anderer Stelle wiederaufgebauter Ponystall ist formell und materiell rechtswidrig, wenn kein landwirtschaftliches Gewerbe nach BGBB betrieben wird und die Substanz des ursprünglichen Gebäudes nicht erhalten blieb; eine mündliche Absprache mit Behördenvertretern…
- VGer BE 100 2024 377Ein als «Verhinderungsbaute» errichteter Holzstoss, der primär dazu dient, den Schneesportbetrieb auf einer in einem Sondernutzungsplan festgelegten Beschneiungsfläche zu verhindern, ist baubewilligungspflichtig und verstösst gegen Art. 5 Abs. 2 der massgebenden Überbauungsvorschriften, weshalb seine Beseitigung verhältnismässig…
- VGer BE 100 2024 359Die Besitzstandsgarantie nach Art. 41c Abs. 2 GSchV für Bauten im Gewässerraum umfasst nur bestandeserhaltende Massnahmen; Arbeiten, die in ihrer Gesamtwirkung einem Abbruch und Wiederaufbau gleichkommen (vollständiger Ersatz von Fassade und Dach), sprengen diesen Rahmen und können nicht nachträglich bewilligt werden. Die anschliessende…
- BGer 1C_236/2025Ein Zwischenentscheid im nachträglichen Baubewilligungsverfahren, der keine abschliessende Beurteilung aller Teilaspekte enthält, ist nicht selbständig anfechtbar, wenn das kantonale Recht eine einheitliche Beurteilung von Legalität und Restitution vorsieht.
- VGer BE 100 2023 116Aus dem kommunalen Zweckentfremdungsverbot für eine Erstwohnung lässt sich kein allgemeines Leerstandsverbot ableiten; die Eigentümerin darf die Wohnung entweder als Erstwohnung nutzen oder leerstehen lassen, sofern sie vollständig entmöbliert ist, nicht aber als Atelier für ein Hobby.
- BGer 1C_450/2024Die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands bei unbewilligter Umnutzung eines Geräteschuppens zu Wohnraum in der Landwirtschaftszone ist verhältnismässig, wenn der gute Glaube der Eigentümerin fehlt und keine milderen Massnahmen ersichtlich sind.
- VGer BE 100 2023 154Benützungsverbote für einen unbewilligten bodennahen Stallausblas und einen unbewilligten Ziegenauslauf, die nachweislich zu übermässigen Geruchsimmissionen auf Nachbargrundstücken führen, sind verhältnismässig, wenn der Betriebsinhaber ausreichend Gelegenheit hatte, eine rechtskonforme Situation herbeizuführen. Die kantonale…
- VGer BE 100 2024 47Wird ein ausserhalb der Bauzone liegendes, gestützt auf Art. 24c RPG bewilligtes Wohnhaus bei der Ausführung durch erhebliche, nicht genehmigte Fassadenänderungen (bodentiefe Verglasung, zusätzliche Fenster) derart verändert, dass die Identität des Gebäudes im Sinn von Art. 42 Abs. 1 RPV im Gesamtvergleich mit dem ursprünglichen Zustand…
- VGer BE 100 2022 201Die kommunale Praxis der Stadt Bern, in den Lauben der Oberen Altstadt nur Leuchtkästen bis maximal 30 cm Höhe zuzulassen, ist gestützt auf Art. 24 Abs. 2 RR und das öffentliche Interesse am Schutz des UNESCO-Weltkulturguts Berner Altstadt rechtlich haltbar. Wer im Wissen um die fehlende Baubewilligung eine zu grosse Leuchtreklame an…
- VGer BE 100 2020 244Eine rechtskräftige Baubewilligung, die den Wiederaufbau einer abgebrochenen Umgebungsmauer als Bedingung für den Verzicht auf eine frühere Wiederherstellungsverfügung enthält, verpflichtet die Bauherrschaft zur vollständigen Bauausführung; diese Verpflichtung ist im baupolizeilichen Vollzugsverfahren nach Art. 46 BauG durchsetzbar,…
- VGer BE 100 2020 243Eine Wiederherstellungsverfügung muss keine Frist zum Einreichen eines nachträglichen Baugesuchs setzen, wenn das Vorhaben offensichtlich nicht bewilligungsfähig ist; bei einer bewilligungslosen Parkfläche in der Landwirtschaftszone und einem kommunalen Landschaftsschutzgebiet ist dies der Fall, wenn weder die Ausnahmevoraussetzungen…
- VGer BE 100 2020 125Die Besitzstandsgarantie nach Art. 3 BauG schützt eine aufgegebene Wohnnutzung nicht wieder, wenn die Bauherrschaft den bestehenden Besitzstand durch einen Umbau zu bewilligten Büroräumlichkeiten freiwillig preisgegeben hat. Bei qualifizierter Bösgläubigkeit überwiegt das öffentliche Interesse an der Wiederherstellung des zonenkonformen…
- BGer 1C_578/2019Eine in der Landwirtschaftszone errichtete Barriere ist nicht zonenkonform nach Art. 16a RPG, wenn sie nicht der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung dient, sondern primär dem Schutz vor unbefugter Nutzung. Eine nachträgliche Baubewilligung scheidet aus, und die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands ist verhältnismässig.
- VGer BE 100 2020 219Eine ausserhalb der Bauzone in der Landwirtschaftszone gelegene Baute, die vor dem eigenmächtigen Umbau bereits zur Ruine verfallen war, hat den Bestandesschutz nach Art. 24c RPG verloren; der einmal untergegangene Bestandesschutz kann nicht wieder aufleben, weshalb der vollständige Abbruch des unbewilligt wieder aufgebauten Weidhauses…
- VGer BE 100 2019 128Eine baupolizeiliche Einstellung der Bauarbeiten nach Art. 46 Abs. 1 BauG (BE) setzt voraus, dass das Bauvorhaben ohne oder in Überschreitung einer Bewilligung ausgeführt wird oder bei der Ausführung Vorschriften missachtet werden; allein auf Mieteraussagen gestützte Behauptungen einer ungenügenden Hangsicherung, die durch geodätische…
- BGer 1C_344/2017Eine Überdachung mit massiver Unterkonstruktion in der Landwirtschaftszone ist nicht bereits durch eine frühere Baubewilligung gedeckt, wenn die Pläne unvollständig oder schematisch sind. Eine nachträgliche Bewilligung scheitert an fehlender Standortgebundenheit (Art. 24 RPG), und die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands ist…
- VGer BE 100 2016 319Die nachträgliche Baubewilligung für eine Terrassennutzung auf dem Garagendach ist zu verweigern, wenn die kommunalrechtlichen Grenzabstandsvorschriften verletzt sind und kein gültiges Näherbaurecht besteht. Eine Wiederherstellungsverfügung, die den Rückbau grenzabstandsverletzender Elemente anordnet, ist verhältnismässig, auch wenn die…
- VGer BE 100 2016 68Eine Gewässerschutzbewilligung ersetzt keine Baubewilligung für den Kiesabbau; die Baubewilligung von 1958 für eine Kiesaufbereitungsanlage umfasste nicht den Kiesabbau im geltend gemachten Perimeter, und die Besitzstandsgarantie nach Art. 3 BauG schützt nur denjenigen Kiesabbau, der bei Inkrafttreten der kantonalen…
- VGer BE 100 2016 32Ein nachträgliches Baugesuch ist nach Art. 46 Abs. 2 lit. b BauG (BE) ausgeschlossen, wenn über das Bauvorhaben bereits rechtskräftig entschieden worden ist; vorbehältlich geänderter Sach- oder Rechtslage können rechtskräftige Wiederherstellungsmassnahmen nicht durch ein neues Baugesuch oder Vollstreckungsaufschubsgesuch umgangen…
- BGer 1C_460/2015Wiederherstellungsmassnahmen nach einer unbewilligten Umnutzung eines Lagerhauses in Büroräume sind verhältnismässig, wenn sie der Verkehrssicherheit dienen und die Interessen der Betroffenen angemessen berücksichtigen.
- BGer 1C_489/2015Die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands bei einer zonenwidrigen Nutzungsintensivierung muss verhältnismässig sein. Eine Beschränkung der gleichzeitig am Betriebsstandort tätigen Personen ist geeignet, erforderlich und zumutbar, sofern sie Teilzeitbeschäftigung berücksichtigt.
- VGer BE 100 2015 76Hat die Bauherrschaft bereits ohne Baubewilligung gebaut und ist das baupolizeiliche Wiederherstellungsverfahren hängig, fehlt ihr das schutzwürdige Interesse an einem separaten Feststellungsentscheid über die Baubewilligungspflicht, da die Frage im laufenden Baubewilligungsverfahren ohnehin zu beurteilen ist; auf das…
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.