Entscheid vom 26.03.2026 · Kanton BE

VGer BE 100 2025 21

Abgewiesen

Eine ohne Baubewilligung errichtete Gaststättenanlage ausserhalb der Bauzone ist zurückzubauen, wenn die ursprünglich nach Art. 24b RPG erteilte Ausnahmebewilligung wegen Aufgabe des landwirtschaftlichen Gewerbes nach Art. 40 Abs. 5 RPV von Gesetzes wegen dahingefallen ist und keine andere Ausnahmebestimmung (insb. Art. 24c Abs. 4 RPG)…

VGer BE 100 2025 21 vom 26.03.2026 (Abgewiesen)
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Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 11.10.2026) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.