Entscheide zu Art. 36 Abs. 2 LSV
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- BGer 1C_390/2020Für den Neubau einer landwirtschaftlichen Siedlung in einer Landschaftsschutzzone sind die Immissionsgrenzwerte nach Art. 22 USG und LSV massgebend, nicht die Planungswerte. Die Interessenabwägung nach Art. 34 Abs. 4 lit. b RPV ist korrekt, wenn überwiegende Interessen nicht entgegenstehen und der Standort optimal evaluiert wurde.
- BGer 1C_389/2019Bei der Standortwahl für eine Luft/Wasser-Wärmepumpe müssen auch Innenstandorte vertieft geprüft werden, selbst wenn die Aussenanlage die Planungswerte deutlich einhält. Die fehlende Baubewilligung für die ursprüngliche Aussenanlage schränkt die Standortwahl im nachträglichen Bewilligungsverfahren nicht ein.
- BGer 1C_244/2019Eine Ausnahmebewilligung nach Art. 31 Abs. 2 LSV setzt voraus, dass alle verhältnismässigen baulichen und gestalterischen Massnahmen zur Einhaltung der Immissionsgrenzwerte geprüft wurden. Erst dann kann eine umfassende Interessenabwägung zwischen Lärmschutz und raumplanerischen Anliegen erfolgen.
- BGer 1C_139/2015Die Immissionsgrenzwerte nach Art. 22 USG und Art. 39 Abs. 1 LSV müssen an allen Fenstern lärmempfindlicher Räume eingehalten werden; die sog. Lüftungsfensterpraxis ist bundesrechtswidrig. Raumplanerische Interessen können nur über eine Ausnahmebewilligung nach Art. 31 Abs. 2 LSV berücksichtigt werden.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.