Entscheid vom 09.02.2021 · Kanton ZG

VGer ZG V 2020 56

Gutgeheissen

Eine Baubewilligung ist aufzuheben, wenn die lärmschutzrechtlichen Vorschriften nicht eingehalten wurden. Projektänderungen können jedoch zu einer neuen, rechtmässigen Bewilligung führen, sofern alle Lärmgrenzwerte eingehalten werden.

VGer ZG V 2020 56 vom 09.02.2021 (Gutgeheissen)

Betroffenes Schutzgut

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Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 11.10.2026) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.