Bestimmung · 6 Entscheide

Art. 3 Abs. 3 RPG

6 Entscheide im Korpus rufen diese Bestimmung an.

Entscheide
6
Gutgeheissen (ganz/teilweise)
33 %
Korpusmittel
25 %

Entscheide zu Art. 3 Abs. 3 RPG

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  1. BGer 1C_314/202010.05.2021 · AbgewiesenDie Interessenabwägung fiel zugunsten der Schaffung einer temporären Aufenthaltsfläche für Schweizer Fahrende aus, da der Standort trotz Einschränkungen (Bauverbotszone, Waldrand, Hochspannungsleitungen) als am besten geeignet erschien und ein kantonales Interesse an der Umsetzung der völkerrechtlichen Verpflichtungen zur…
  2. BGer 1C_244/201925.08.2020 · GutgeheissenEine Ausnahmebewilligung nach Art. 31 Abs. 2 LSV setzt voraus, dass alle verhältnismässigen baulichen und gestalterischen Massnahmen zur Einhaltung der Immissionsgrenzwerte geprüft wurden. Erst dann kann eine umfassende Interessenabwägung zwischen Lärmschutz und raumplanerischen Anliegen erfolgen.
  3. BGer 1C_555/201829.08.2019 · AbgewiesenDie Zonenkonformität eines Betriebs in einer Wohnzone kann unabhängig von der Einhaltung bundesrechtlicher Immissionsgrenzwerte verneint werden, wenn die kommunale Nutzungsvorschrift raumplanerische Ziele wie die Erhaltung des Wohncharakters verfolgt.
  4. BGer 1C_140/201609.11.2016 · AbgewiesenDie Zuweisung von Grundstücken zur Tourismuszone in der Bau- und Zonenordnung der Stadt Luzern ist mit der Wirtschaftsfreiheit vereinbar, wenn sie raumplanerisch bedingt ist, auf einer gesetzlichen Grundlage beruht und verhältnismässig ist.
  5. BGer 1C_144/201504.01.2016 · Teilweise gutgeheissenDie Festsetzung einer Hotelzone kann einen unverhältnismässigen Eingriff in die Eigentumsgarantie darstellen, wenn die rentable Nutzung der Zone innerhalb des Planungshorizonts nicht realistisch ist und die Nutzungsmöglichkeiten stärker eingeschränkt werden als in einer Nichtbauzone.
  6. BGer BGE 142 I 16201.01.2016 · AbgewiesenRaumplanerische Massnahmen wie die Schaffung einer Tourismuszone sind mit der Wirtschaftsfreiheit (Art. 27 und 94 BV) vereinbar, wenn sie auf einer gesetzlichen Grundlage beruhen, im öffentlichen Interesse liegen, verhältnismässig sind und nicht den Wettbewerb verzerren.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.