Entscheid vom 11.04.2023 · Kanton BE

VGer BE 100 2021 80

Gutgeheissen

Ein neues Wohnhaus in der Landwirtschaftszone für einen Mutterkuhhaltungsbetrieb ist nicht zonenkonform, wenn die Wegdistanz zum bestehenden Wohnort bloss 750 m beträgt, die Strecke flach und asphaltiert ist und der Betrieb mit technischen Hilfsmitteln auch vom heutigen Wohnhaus aus wirksam überwacht werden kann. An die…

VGer BE 100 2021 80 vom 11.04.2023 (Gutgeheissen)
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Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 11.10.2026) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.