Entscheid vom 29.08.2024 · Kanton OW

BGer 1C_414/2022

Gutgeheissen

Der Ersatz konventioneller Antennen durch adaptive Antennen mit anderem Antennendiagramm stellt eine baubewilligungspflichtige Änderung im Sinne von Ziff. 62 Abs. 5 Anhang 1 NISV und Art. 22 Abs. 1 RPG dar, da die räumliche Verteilung der Strahlung verändert wird und ein Interesse der Nachbarschaft und Öffentlichkeit an einer…

BGer 1C_414/2022 vom 29.08.2024 (Gutgeheissen)

Planungsanlass

Betroffenes Schutzgut

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  4. BGer 1C_31/202624.08.2026 · AbgewiesenDie vom METAS empfohlenen Messmethoden für adaptive Mobilfunkanlagen sind zwecktauglich, und die in der NISV festgelegten Immissions- und Anlagegrenzwerte sind rechtskonform. Eine Abweichung von der gefestigten Rechtsprechung ist nicht begründet.
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Weitere Entscheide dazu

Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 28.09.2026) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.