Bestimmung · 44 Entscheide

Art. 22 Abs. 2 lit. b RPG

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Entscheide
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Entscheide zu Art. 22 Abs. 2 lit. b RPG

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  1. BGer 1C_235/202604.08.2026 · AbgewiesenEine Baubewilligung kann erst als abgeschlossen gelten, wenn alle für die Baufreigabe notwendigen Nebenbestimmungen erfüllt sind, auch wenn diese technisch bedingt sind. Die Beurteilung der Verkehrssicherheit einer Zufahrt unterliegt einem weiten kantonalen Ermessensspielraum.
  2. BGer 1C_751/202525.06.2026 · Teilweise gutgeheissenDie Vorinstanz hat willkürlich festgestellt, dass sich das Gefälle der Zufahrtsrampe mit der 1. Projektänderung nicht massgeblich verändert habe, und ist daher auf die Rüge der Beschwerdeführenden nicht eingetreten. Die Sache ist zur Neubeurteilung zurückzuweisen.
  3. BGer 1C_621/202501.12.2025 · AbgewiesenIm Baubewilligungsverfahren werden nur öffentlich-rechtliche Vorschriften geprüft; private Rechte wie Wegrechte sind auf dem Zivilrechtsweg geltend zu machen. Eine Baubewilligung berührt solche Rechte nicht.
  4. BGer 1C_496/202303.11.2025 · GutgeheissenEine Baubewilligung für eine Mobilfunkanlage darf nur erteilt werden, wenn die Einhaltung der Anlagegrenzwerte nach NISV nachweisbar ist. Fehlt dieser Nachweis aufgrund unvollständiger Akten, ist der Entscheid aufzuheben und die Sache zur erneuten Prüfung zurückzuweisen.
  5. BGer 1C_582/202323.06.2025 · AbgewiesenDie Baubewilligung für den Umbau und die Erweiterung eines bestehenden Gebäudes in der Wohnzone ist rechtmässig, wenn die Abstandsvorschriften zu privaten Erschliessungsflächen eingehalten werden, der Umbau im Rahmen der erweiterten Besitzstandsgarantie zulässig ist und das Grundstück hinreichend erschlossen ist.
  6. BGer 1C_275/202227.11.2024 · GutgeheissenEine Auszonung aus der Bauzone stellt nur dann eine materielle Enteignung dar, wenn die Überbauung in naher Zukunft mit hoher Wahrscheinlichkeit hätte realisiert werden können. Bei langjähriger Untätigkeit der Eigentümerschaft und fehlender Realisierungswahrscheinlichkeit liegt kein entschädigungspflichtiger Tatbestand vor.
  7. BGer 1C_487/202226.03.2024 · AbgewiesenDie Erschliessung eines Baugrundstücks in der Landhauszone ist hinreichend, wenn die Zufahrt die Verkehrssicherheit gewährleistet und den Anforderungen des Natur- und Heimatschutzes sowie des Umweltschutzes genügt, wobei den kantonalen und kommunalen Behörden ein erhebliches Ermessen zusteht.
  8. BGer 1C_462/202215.01.2024 · GutgeheissenEin Pouletmaststall in der Landwirtschaftszone ist nur zonenkonform, wenn die innere Aufstockung nach Art. 16a Abs. 2 RPG i.V.m. Art. 36 RPV erfüllt ist und die Mindestabstände gemäss LRV eingehalten werden, auch gegenüber betriebsfremden Wohnhäusern in der Landwirtschaftszone.
  9. BGer 1C_99/202022.11.2023 · GutgeheissenDie Erweiterung des Gestaltungsplans Seedamm-Center ist mangels nachgewiesener Realisierbarkeit der erforderlichen Erschliessungsanlagen (Hochbrücke und Autobahnanschluss) nicht koordinationskonform und damit unzulässig. Die materielle Koordination nach Art. 25a RPG erfordert den Nachweis der tatsächlichen und rechtlichen Umsetzbarkeit…
  10. BGer 1C_221/202302.11.2023 · AbgewiesenDie Erschliessung eines Bauvorhabens ist rechtlich gesichert, wenn ein öffentliches Wegrecht als Fuss- und Fahrwegrecht qualifiziert werden kann, was sich aus dem Grundbucheintrag, dem Erwerbsgrund und der historischen Ausübung ergibt. Ein Verfahrensmangel (Verletzung des rechtlichen Gehörs) kann im bundesgerichtlichen Verfahren geheilt…
  11. BGer 1C_125/202210.05.2023 · AbgewiesenIm Baubewilligungsverfahren wird nur geprüft, ob öffentlich-rechtliche Vorschriften dem Vorhaben entgegenstehen; private Rechte wie Eigentumsverhältnisse sind auf dem Zivilrechtsweg geltend zu machen. Die Sachverhaltsfeststellung der Vorinstanz ist nicht willkürlich, wenn sie auf plausiblen Beweismitteln wie Luftbildern und früheren…
  12. BGer 1C_127/202210.05.2023 · GutgeheissenEine nachträgliche Baubewilligung für den Ersatz einer Abwasserleitung und die Errichtung eines Kontrollschachts in der Landwirtschaftszone unterliegt den abwassertechnischen Voraussetzungen nach Art. 17 GSchG. Die Vorinstanz muss prüfen, ob die Liegenschaft im Bereich öffentlicher Kanalisationen liegt und ob die Abwasserbeseitigung dem…
  13. BGer 1C_158/202220.12.2022 · AbgewiesenEine Baubewilligung kann auch bei nicht idealen, aber hinreichenden Erschliessungsverhältnissen erteilt werden, wenn die Interessenabwägung zwischen Ortsbildschutz und Verkehrssicherheit sachgerecht erfolgt und die Minimalanforderungen an die Erschliessung gemäss Art. 19 Abs. 1 RPG erfüllt sind.
  14. BGer 1C_72/202112.09.2022 · AbgewiesenDie Nachreichung eines detaillierten Umgebungsplans und weiterer Unterlagen kann als Nebenbestimmung in einer Baubewilligung zulässig sein, wenn es sich um untergeordnete Mängel handelt, die keine wesentliche Projektänderung erfordern. Der Koordinationsgrundsatz (Art. 25a RPG) ist gewahrt, wenn keine Gefahr widersprüchlicher…
  15. BGer 1C_287/202125.07.2022 · AbgewiesenEine Baubewilligung kann mit Nebenbestimmungen für untergeordnete Mängel verbunden werden, sofern diese keine wesentlichen Projektänderungen erfordern. Die Erschliessung ist rechtlich gesichert, wenn sie in der Nutzungsplanung festgelegt und ein Enteignungstitel mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erlangen ist.
  16. BGer 1C_425/202119.05.2022 · AbgewiesenEine Baubewilligung setzt eine hinreichende Erschliessung des Baugrundstücks voraus, die sowohl tatsächlich als auch rechtlich gesichert sein muss, insbesondere für Fahrzeuge der öffentlichen Dienste. Die kantonalen Erschliessungsvorschriften sind massgebend, sofern sie bundesrechtliche Vorgaben einhalten.
  17. BGer 1C_647/202010.05.2022 · AbgewiesenDie Vorinstanz hat die Baubewilligung für ein Geschäftshaus in der Wohnzone W4 zu Recht bestätigt, da das Vorhaben die zonenkonforme Einordnung nach § 238 PBG/ZH erfüllt und keine willkürliche Rechtsanwendung vorliegt. Die Gestaltungsplanpflicht entfaltet keine negative Vorwirkung auf das Bauvorhaben.
  18. BGer 1C_319/202108.04.2022 · AbgewiesenEine Baubewilligung setzt eine hinreichende Erschliessung gemäss Art. 19 Abs. 1 RPG voraus. Die Anforderungen an die Zufahrt sind verkehrs-, gesundheits- und feuerpolizeilich motiviert und müssen im Einzelfall unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse beurteilt werden. VSS-Normen und kantonale Richtlinien sind als…
  19. BGer 1C_57/202103.02.2022 · AbgewiesenDie Erschliessungsfrage ist bei jeder Baubewilligung zu prüfen (Art. 22 Abs. 2 lit. b RPG), doch steht eine mangelhafte Erschliessung einem Bauvorhaben nicht entgegen, wenn dieses erschliessungsrechtlich nicht relevant ist. Eine Baubewilligung ist nur nichtig, wenn der Mangel besonders schwer wiegt und offensichtlich ist.
  20. BGer 1C_124/202101.02.2022 · AbgewiesenIm Baubewilligungsverfahren wird nur geprüft, ob öffentlich-rechtliche Vorschriften dem Vorhaben entgegenstehen; zivilrechtliche Fragen (hier: Gesamteigentum) sind auf dem Zivilrechtsweg geltend zu machen.
  21. BGer 1C_244/202017.06.2021 · AbgewiesenDie Umnutzung einer Schreinerei in eine Post-Zustellstelle ist lärmrechtlich als neue ortsfeste Anlage zu qualifizieren. Der von ihr ausgehende Lärm ist als Gewerbelärm nach Anhang 6 LSV zu beurteilen, sofern keine Lärmspitzen mit besonders hohem Pegel vorliegen.
  22. BGer 1C_646/201930.11.2020 · NichteintretenEin Zwischenentscheid, der die Sache an die Vorinstanz zurückweist, ohne das Baugesuch endgültig zu beurteilen, ist nicht als Endentscheid anfechtbar. Die Erschliessung eines Baugrundstücks nach Art. 22 Abs. 2 lit. b i.V.m. Art. 19 Abs. 1 RPG setzt voraus, dass die erforderlichen Leitungen so nahe heranführen, dass ein Anschluss ohne…
  23. BGer 1C_534/201920.10.2020 · AbgewiesenDie Erschliessbarkeit eines einzuzonenden Gebiets muss bei der Einzonung nur möglich erscheinen; die Details sind erst bei der Baubewilligung zu prüfen. Der Regierungsrat darf im Genehmigungsverfahren offensichtliche Planungsfehler korrigieren, ohne die Gemeindeautonomie oder politische Rechte zu verletzen.
  24. BGer 1C_605/201924.09.2020 · AbgewiesenDie Interessenabwägung zwischen eisenbahnbetrieblichen Belangen (Doppelspurausbau, Kapazitätserhöhung) und kommunalen Erschliessungs- und Verkehrssicherheitsinteressen fällt zugunsten des Vorhabens aus, da flankierende Massnahmen (Auflagen) die negativen Auswirkungen hinreichend kompensieren.
  25. BGer 1C_229/201927.08.2020 · AbgewiesenEine Baubewilligung darf nur erteilt werden, wenn das Baugrundstück gemäss Art. 19 Abs. 1 i.V.m. Art. 22 Abs. 2 lit. b RPG hinreichend erschlossen ist. Bei verkehrsintensiven Einrichtungen muss das öffentliche Strassennetz den zusätzlichen Verkehr aufnehmen können, ohne überlastet zu werden.
  26. BGer 1C_475/201929.01.2020 · GutgeheissenDie Nichtbeteiligung eines beschwerdelegitimierten Nachbarn am Rekursverfahren stellt eine formelle Rechtsverweigerung dar, wenn dies zu einer irreversiblen Verfahrensbenachteiligung führt (Art. 29 Abs. 1 BV).
  27. VGer SG B 2018/4624.10.2019 · AbgewiesenEine innere Aufstockung nach Art. 16a Abs. 2 RPG i.V.m. Art. 36a Abs. 1 RPV ist unzulässig, wenn der Deckungsbeitrag der bodenunabhängigen Produktion denjenigen der bodenabhängigen übersteigt und die bodenabhängige Produktion nicht mehr den Betriebsschwerpunkt bildet.
  28. BGer 1C_408/201818.03.2019 · AbgewiesenEine private Zufahrtsstrasse, die ausschliesslich über eine Parzelle führt und direkt an eine öffentliche Strasse anschliesst, gilt nicht als Anlage der Feinerschliessung im Sinne von Art. 45 Abs. 1 KRG und bedarf daher keiner Grundlage im Generellen Erschliessungsplan oder Quartierplan.
  29. BGer 1C_321/201707.08.2018 · AbgewiesenDie Baubewilligung für ein Mehrfamilienhaus mit Ausnahmebewilligung für Ausnützungsübertragung und Waldabstandsunterschreitung ist rechtmässig, wenn die kantonale Praxis zur Ausmittlung des gewachsenen Terrains nicht willkürlich ist, der Vertrauensschutz nach Art. 9 BV gewahrt wird und die Erschliessung sowie der Waldabstand bundes- und…
  30. BGer 1C_667/201718.06.2018 · AbgewiesenEine Baubewilligung darf erteilt werden, wenn das Baugrundstück im Beurteilungszeitpunkt hinreichend erschlossen ist. Die Behörden dürfen dabei auf die konkrete und vorhersehbare Entwicklung in absehbarer Zeit abstellen, ohne hypothetische Erschliessungsbedarfe unüberbauter Grundstücke zu berücksichtigen.
  31. BGer 1C_489/201722.05.2018 · AbgewiesenDie hinreichende strassenmässige Erschliessung eines Baugrundstücks ist bundesrechtskonform zu beurteilen, wenn sich die Behörden auf die konkrete und vorhersehbare Entwicklung in absehbarer Zeit abstützen und nicht alle maximal zulässigen Baumöglichkeiten einbeziehen.
  32. BGer 1C_296/201704.05.2018 · AbgewiesenDie verkehrsmässige Erschliessung eines Baugrundstücks via Autolift von einer Sammelstrasse aus ist zulässig, wenn die Verkehrssicherheit trotz möglicher Rückstaus nicht beeinträchtigt wird und die kantonalen Erschliessungsanforderungen eingehalten werden. Die Gemeindeautonomie wird nicht verletzt, wenn die Vorinstanz den…
  33. BGer 1C_433/201717.04.2018 · AbgewiesenEine Baubewilligung setzt voraus, dass das Baugrundstück gemäss Art. 22 Abs. 2 lit. b i.V.m. Art. 19 Abs. 1 RPG hinreichend erschlossen ist. Die Beurteilung der hinreichenden Zufahrt obliegt den kantonalen Behörden mit erheblichem Ermessen, wobei kantonale Zugangsnormalien und VSS-Normen nur als Orientierungshilfe dienen.
  34. BGer 1C_149/201702.02.2018 · AbgewiesenDie Genehmigung von Quartierplanvorschriften für verkehrsintensive Einrichtungen setzt eine gute, planerisch gesicherte Langsamverkehrserschliessung voraus, insbesondere eine sichere Hauptzufahrtsachse für Velofahrer. Fehlt diese, ist die Genehmigung zu verweigern.
  35. BGer 1C_546/201726.01.2018 · AbgewiesenDie Baubewilligung für Mehrfamilienhäuser in der Bauzone ist rechtmässig, wenn die Gebäudehöhe vom gestalteten Terrain aus bemessen wird, das seit über 100 Jahren unverändert besteht und in die Umgebung eingepasst ist, sowie die Erschliessung und Ausnützungsziffer eingehalten werden.
  36. BGer 1C_229/201728.09.2017 · AbgewiesenDie Sistierung eines Baubewilligungsverfahrens bis zur Klärung streitiger privatrechtlicher Verhältnisse (hier: Dienstbarkeit für Garagenzufahrt) ist zulässig und stellt keine unzulässige Rechtsverzögerung dar, sofern keine besondere Dringlichkeit vorliegt.
  37. BGer 1C_364/201124.08.2017 · AbgewiesenDas Bundesgericht bestätigt die Baubewilligung für ein Doppeleinfamilienhaus in der Wohnzone W2a, da die Erschliessung, Grenzabstände und Ausnützung nach kantonalem Recht willkürfrei beurteilt wurden und ein überholter Gesamtplan keine Geltung mehr beanspruchen kann.
  38. BGer 1C_590/201607.08.2017 · AbgewiesenEine Baubewilligung setzt voraus, dass das Baugrundstück erschlossen ist (Art. 22 Abs. 2 lit. b RPG). Die Erschliessung ist bundesrechtlich hinreichend, wenn die Zugänglichkeit für Benützer und öffentliche Dienste gewährleistet ist; kantonale und kommunale Vorgaben sind massgebend und werden nur auf Willkür überprüft.
  39. BGer 1C_521/201509.08.2016 · AbgewiesenEine Kinderkrippe in einer Wohnzone mit Mindestwohnanteil ist aufgrund von Art. 6 Abs. 4bis BZO (Stadt Zürich) zonenkonform, auch ohne Nachweis eines quartierbezogenen Bedarfs. Kinderlärm in Wohnzonen ist grundsätzlich zu dulden, sofern er geringfügig bleibt und kontrollierbar ist.
  40. BGer 1C_163/201608.07.2016 · GutgeheissenEine Baubewilligung ist zu verweigern, wenn die Erschliessung des Bauvorhabens nicht rechtsgenüglich gesichert ist, insbesondere wenn eine bauliche Einheit nicht ohne wesentliche Anpassungen getrennt werden kann.
  41. BGer 1C_178/201402.05.2016 · GutgeheissenEine hinreichende Erschliessung gemäss Art. 19 Abs. 1 RPG ist zu bejahen, wenn die bestehende Strasseninfrastruktur den durch das Bauvorhaben verursachten Mehrverkehr ohne übermässige Staus oder Verkehrsgefährdungen aufnehmen kann. Die Beurteilung hat sich auf die konkrete Verkehrssituation im Beurteilungszeitpunkt zu stützen; künftige…
  42. BGer 1C_361/200827.04.2009 · Teilweise gutgeheissenDie Interessenabwägung zwischen der Erweiterung einer Inertstoffdeponie (öffentliches Interesse an Entsorgungskapazität) und dem Schutz der Anwohner vor Immissionen sowie dem Landschaftsschutz (BLN-Gebiet) erfordert eine umfassende Prüfung der Erschliessung, der Emissionsbegrenzung und der Einholung der ENHK-Stellungnahme im…
  43. BGer 1A.194/200614.03.2007 · Teilweise gutgeheissenDie Interessenabwägung muss Wohngebiete vor schädlichen oder lästigen Einwirkungen möglichst verschonen (Art. 3 Abs. 3 lit. b RPG), darf aber eine bestehende Erschliessung für eine Übergangszeit zulassen, wenn eine Alternative in absehbarer Zeit realisierbar ist. Eine starre Befristung ohne Verlängerungsmöglichkeit ist unverhältnismässig.
  44. BGer BGE 118 IB 6604.03.1992 · GutgeheissenEin Nutzungsplan, der bereits die wesentlichen Elemente einer Baubewilligung enthält, muss die Erschliessung umweltschutzrechtlich korrekt und verbindlich regeln. Die Festsetzung der Lärm-Empfindlichkeitsstufen entlang der Erschliessungsachsen erfordert ein ordnungsgemässes Verfahren.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.