Eine nachträgliche Baubewilligung für den Ersatz einer Abwasserleitung und die Errichtung eines Kontrollschachts in der Landwirtschaftszone unterliegt den abwassertechnischen Voraussetzungen nach Art. 17 GSchG. Die Vorinstanz muss prüfen, ob die Liegenschaft im Bereich öffentlicher Kanalisationen liegt und ob die Abwasserbeseitigung dem…
BGer 1C_127/2022 vom 10.05.2023 (Gutgeheissen)Themenfeld
Planungsanlass
Betroffenes Schutzgut
Angerufene Bestimmungen
Entscheide zur selben Frage
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- BGer 1C_509/2024Ein Verfahrensmangel im Baubewilligungsverfahren (unterlassene Bekanntgabe des Kanalisationsprojekts) kann nicht durch das Rechtsmittelverfahren geheilt werden, wenn die Vorinstanz die umfassende Kognition nicht ausschöpft und die vorgebrachten Rügen nicht inhaltlich prüft. Die Kanalisationsbewilligung ist zwingender Bestandteil der…
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- BGer 1C_235/2024Eine Baubewilligung für eine Arealüberbauung kann nicht durch Nebenbestimmungen geheilt werden, wenn die Mängel eine konzeptionelle Überarbeitung erfordern und die gestalterischen Auswirkungen nicht konkret absehbar sind. Die Anwendung des ISOS setzt eine Bundesaufgabe und eine mögliche erhebliche Beeinträchtigung eines inventarisierten…
Weitere Entscheide dazu
Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 28.09.2026) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.