Entscheid vom 10.05.2023 · Kanton SZ

BGer 1C_127/2022

Gutgeheissen

Eine nachträgliche Baubewilligung für den Ersatz einer Abwasserleitung und die Errichtung eines Kontrollschachts in der Landwirtschaftszone unterliegt den abwassertechnischen Voraussetzungen nach Art. 17 GSchG. Die Vorinstanz muss prüfen, ob die Liegenschaft im Bereich öffentlicher Kanalisationen liegt und ob die Abwasserbeseitigung dem…

BGer 1C_127/2022 vom 10.05.2023 (Gutgeheissen)

Betroffenes Schutzgut

Amtlichen Volltext öffnen ↗

Entscheide zur selben Frage

  1. BGer 1C_39/202504.09.2026 · GutgeheissenEine DAB+-Antenne ausserhalb der Bauzone ist nicht automatisch relativ standortgebunden, nur weil sie an bestehende Anlagen montiert wird. Vielmehr muss im Rahmen einer umfassenden Interessenabwägung nach Art. 24 RPG nachgewiesen werden, dass der Standort für die Erzielung einer konzessionsgerechten Versorgung besonders vorteilhaft ist…
  2. BGer 1C_577/202524.08.2026 · AbgewiesenDie Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands bei unbewilligter Terrainveränderung in der Landwirtschaftszone ist verhältnismässig, wenn der Eingriff in den Boden durch unzulässige Abfallentsorgung (Schlamm mit Fällungsmitteln und Kunststoffresten) widerrechtlich ist und keine mildere Alternative besteht.
  3. BGer 1C_205/202503.07.2026 · AbgewiesenDie Einsprache- und Beschwerdelegitimation einer Grundeigentümerin gegen eine Dükerleitung unter dem Rhein ist zu verneinen, wenn sie nicht besonders betroffen ist, insbesondere keine konkreten Immissionen oder erhöhten Risiken für ihr Grundstück oder die Trinkwasserversorgung nachweisen kann.
  4. BGer 1C_509/202424.04.2026 · GutgeheissenEin Verfahrensmangel im Baubewilligungsverfahren (unterlassene Bekanntgabe des Kanalisationsprojekts) kann nicht durch das Rechtsmittelverfahren geheilt werden, wenn die Vorinstanz die umfassende Kognition nicht ausschöpft und die vorgebrachten Rügen nicht inhaltlich prüft. Die Kanalisationsbewilligung ist zwingender Bestandteil der…
  5. BGer 1C_597/202419.03.2026 · AbgewiesenDie Baubewilligung für ein Einfamilienhaus in der Wohnzone W2H ist rechtmässig, da der übergangsrechtliche Gewässerraum eingehalten wird und keine willkürlichen Ermessensüberschreitungen vorliegen.
  6. BGer 1C_235/202413.03.2026 · AbgewiesenEine Baubewilligung für eine Arealüberbauung kann nicht durch Nebenbestimmungen geheilt werden, wenn die Mängel eine konzeptionelle Überarbeitung erfordern und die gestalterischen Auswirkungen nicht konkret absehbar sind. Die Anwendung des ISOS setzt eine Bundesaufgabe und eine mögliche erhebliche Beeinträchtigung eines inventarisierten…

Weitere Entscheide dazu

Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 28.09.2026) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.