Entscheid vom 11.07.2024 · Kanton ZH

VGer ZH VB.2023.00324

Gutgeheissen

Die Erteilung einer Mobilfunk-Baubewilligung stellt auch innerhalb der Bauzone eine Bundesaufgabe im Sinn des NHG dar; kann eine erhebliche Beeinträchtigung eines ISOS-Objekts nicht offensichtlich ausgeschlossen werden, verletzt der unterlassene Einbezug der kantonalen Fachstelle Art. 7 NHG.

VGer ZH VB.2023.00324 vom 11.07.2024 (Gutgeheissen)

Planungsanlass

Betroffenes Schutzgut

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Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 02.10.2026) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.