Entscheide zu Art. 17 LAT
Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.
- BGer 1C_334/2024Die Auszonung von nicht bebauten, mit Reben bepflanzten Parzellenteilen aus der Bauzone in eine geschützte Rebzone zur Reduktion einer überdimensionierten Bauzone ist rechtmässig, wenn sie auf Art. 15 Abs. 2 LAT gestützt ist und öffentliche Interessen (z. B. Schutz eines IFP-Objekts) überwiegen.
- BGer 1C_452/2022Ein amovibler Ponton für eine Segelschule auf dem Genfersee kann in einer Schutzzone (Seerives) als zonenkonform nach Art. 22 LAT oder ausnahmsweise nach Art. 24 LAT bewilligt werden, sofern die Interessenabwägung keine überwiegenden öffentlichen Interessen (insbesondere Naturschutz) entgegenstehen lässt.
- BGer 1C_69/2023Die Einzonung eines Teils einer Parzelle in eine geschützte vitikulturelle Zone ist rechtmässig, wenn die Interessenabwägung nach Art. 3 OAT und Art. 33 Abs. 3 Bst. b LAT korrekt durchgeführt wurde und die Massnahme verhältnismässig ist.
- BGer 1C_32/2023Eine Initiative zur Rückzonung eines Planungsperimeters in eine inconstructible Zone ist nicht bereits manifest widerrechtlich, wenn die zugrundeliegenden Planungsdaten älter als 15 Jahre sind und die Initiative eine sinnvolle Abwägung nach Art. 21 Abs. 2 LAT ermöglicht.
- BGer 1C_87/2019Ein Baugesuch in einer ISOS-geschützten Zone erfordert eine inzidente Überprüfung der Nutzungsplanung nach Art. 21 Abs. 2 LAT, wenn sich die Umstände (hier: nachträgliche ISOS-Eintragung und Überdimensionierung der Bauzone) massgeblich verändert haben.
- BGer 1C_411/2018Bauwerke und Installationen an Seeufern in Schutzgebieten (Art. 17 LAT) sind nur zulässig, wenn sie der Zonenwidmung entsprechen und durch objektiven Bedarf sowie angepasste Dimensionen und Standort gerechtfertigt sind. Fehlt dieser Bedarf, scheitert auch eine Ausnahmebewilligung nach Art. 24 LAT.
- BGer 1C_201/2018Die Baubewilligung für ein Wohn- und Gewerbeprojekt in einer zu überbauenden Zone von Sierre (VS) ist rechtmässig, da die Interessenabwägung zwischen den Schutzgütern des ISOS (Hôtel Victoria und Villa Turini) und den Bauinteressen der Investorin korrekt vorgenommen wurde und der Projektstandort die Identität der geschützten Objekte…
- BGer 1C_98/2018Die Planungsbehörde darf eine Zone zum Schutz der Natur auch dann festlegen, wenn der aktuelle Zustand des Gebiets degradiert ist, sofern das Potenzial für die Wiederherstellung natürlicher Werte besteht. Die Interessenabwägung muss dabei alle relevanten öffentlichen und privaten Interessen berücksichtigen.
- BGer 1C_279/2017Die Interessenabwägung fiel zugunsten des öffentlichen Interesses an der Revitalisierung des Stadtzentrums aus, da der Plan de quartier Saint-Laurent die städtebauliche Harmonie verbessert, technische Notwendigkeiten erfüllt und die ISOS-Schutzziele für den Sektor der Unterstadt (Schutzziel A) nicht verletzt.
- BGer 1C_582/2014Ein Plan partiel d'affectation (PPA) muss bei präzisen Projektvorgaben bereits im Planungsstadium die Konformität mit umweltrechtlichen Vorgaben prüfen; die Koordinationspflicht nach Art. 25a LAT erfordert eine ganzheitliche Abklärung aller relevanten Umweltaspekte, insbesondere bei verbundenen Vorhaben auf Land und Gewässer.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.