Bestimmung · 22 Entscheide

Art. 16a LAT

22 Entscheide im Korpus rufen diese Bestimmung an.

Entscheide
22
Gutgeheissen (ganz/teilweise)
32 %
Korpusmittel
25 %

Entscheide zu Art. 16a LAT

Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.

  1. BGer 1C_392/202509.06.2026 · AbgewiesenBauvorhaben in der Landwirtschaftszone sind nur zulässig, wenn sie der landwirtschaftlichen Nutzung dienen und keine übermässige Beeinträchtigung der Bodenqualität oder des Zonenkonzepts bewirken. Ein Wiederherstellungsbefehl ist verhältnismässig, wenn die widerrechtlichen Anlagen nicht der Zone entsprechen und keine milderen Massnahmen…
  2. BGer 1C_515/202520.03.2026 · AbgewiesenBauvorhaben in der Landwirtschaftszone müssen der Zonenwidmung entsprechen; eine Bewilligung ist nur bei Standortgebundenheit und fehlenden überwiegenden Gegeninteressen zulässig. Die Umwandlung von Landwirtschaftsland in einen Ziergarten widerspricht dem Trennungsprinzip von Bau- und Nichtbaugebiet.
  3. BGer 1C_266/202405.03.2026 · Teilweise gutgeheissenEin Hangar für die Lagerung von Kartoffeln in der Landwirtschaftszone ist nur zulässig, wenn die langfristige Wirtschaftlichkeit der Landwirtschaftsbetriebs nach Art. 34 Abs. 4 Bst. c OAT plausibel belegt ist. Bei Grossprojekten (ab ca. 1,5 Mio. CHF) ist ein detailliertes Betriebskonzept erforderlich.
  4. BGer 1C_608/202403.03.2026 · GutgeheissenEin Gebäude mit 24 Studios für Saisonpersonal in einer hortikulturellen und gartenbaulichen Zone ist nicht konform mit der Zonenwidmung, da der Wohnbedarf nicht als unabdingbar für den Betrieb gilt und die Zone als landwirtschaftliche Sonderzone nach Art. 16a Abs. 3 LAT zu qualifizieren ist.
  5. BGer 1C_35/202506.10.2025 · AbgewiesenDie Bewilligung von Umbauten und Erweiterungen ausserhalb der Bauzone nach Art. 24c LAT setzt voraus, dass die Identität des Gebäudes in seinen wesentlichen Zügen gewahrt bleibt. Eine Gesamtbetrachtung aller geplanten und bereits ausgeführten Massnahmen ist erforderlich; isolierte Prüfungen einzelner Elemente sind unzulässig.
  6. BGer 1C_69/202326.04.2024 · AbgewiesenDie Einzonung eines Teils einer Parzelle in eine geschützte vitikulturelle Zone ist rechtmässig, wenn die Interessenabwägung nach Art. 3 OAT und Art. 33 Abs. 3 Bst. b LAT korrekt durchgeführt wurde und die Massnahme verhältnismässig ist.
  7. BGer 1C_18/202209.05.2023 · AbgewiesenEin Weg für Pferde in einer durch einen Sondernutzungsplan geregelten Zone sowie Unterstände für Pferde sind zulässig, wenn sie der Zone entsprechen und notwendig sind. Die Notwendigkeit ist gegeben, wenn sie dem Wohl der Tiere und dem ordnungsgemässen Betrieb des Reitzentrums dienen und keine überwiegenden Interessen entgegenstehen.
  8. ? 1C_228/202222.02.2023 · AbgewiesenDie Interessenabwägung nach Art. 34 Abs. 4 OAT fällt zugunsten des landwirtschaftlichen Bedürfnisses und der raumplanerischen Ziele (Schutz der SDA, Konzentration der Bauten) aus, selbst bei erheblichen ästhetischen Beeinträchtigungen. Die kommunale Gestaltungsautonomie (Art. 86 LATC) darf nicht zu einem systematischen Bauverbot in der…
  9. BGer 1C_149/202228.10.2022 · AbgewiesenEin ohne Bewilligung ausgeführter Erdauf- und -abtrag in der Landwirtschaftszone ist unzulässig, wenn er nicht für die landwirtschaftliche Nutzung notwendig ist und die Bodenfruchtbarkeit langfristig beeinträchtigt. Die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands ist verhältnismässig, wenn sie dem öffentlichen Interesse an der…
  10. BGer 1C_116/202021.04.2021 · AbgewiesenDie Bewilligung einer Biogasanlage ausserhalb der Bauzone in einem ISOS-geschützten Landschaftsraum ist unzulässig, wenn die Anlage eine sensible Beeinträchtigung des Schutzguts darstellt und keine gleich- oder höherwertigen nationalen Interessen die Abweichung rechtfertigen (Art. 6 Abs. 2 LPN, Art. 34 Abs. 4 Bst. b OAT).
  11. BGer 1C_164/201920.01.2021 · GutgeheissenEine Biogasanlage in der Landwirtschaftszone mit einer Jahreskapazität von über 22'250 Tonnen Substrat unterliegt trotz Zonenkonformität einer Planungspflicht, da ihre Auswirkungen auf das Territorium nur im Rahmen einer Planungsprozedur angemessen beurteilt werden können.
  12. BGer 1C_50/202008.10.2020 · AbgewiesenBauten und Nutzungsänderungen ausserhalb der Bauzone ohne Bewilligung sind unzulässig und müssen rückgängig gemacht werden, selbst wenn sie bereits teilweise vollzogen wurden. Eine nachträgliche Regulierung scheidet aus, wenn keine ernsthaften Aussichten auf eine rechtmässige Bewilligung bestehen.
  13. BGer 1C_631/201902.10.2020 · AbgewiesenDie Gesamtfläche von Gewächshäusern auf einer Parzelle in der Landwirtschaftszone ist für die Prüfung der 5'000 m²-Grenze nach Art. 37 Abs. 1 OAT massgebend, unabhängig davon, ob sie verschiedenen Betrieben gehören, sofern sie eine räumliche Einheit bilden.
  14. BGer 1C_341/201924.08.2020 · AbgewiesenBauwerke und Anlagen ausserhalb der Bauzone in der Landwirtschaftszone dürfen nur bewilligt werden, wenn sie für die landwirtschaftliche Nutzung notwendig sind und keine überwiegenden öffentlichen Interessen entgegenstehen. Illegale Bauten sind grundsätzlich zu beseitigen, es sei denn, ausnahmsweise liege ein Verbot der…
  15. BGer 1C_96/201927.05.2020 · AbgewiesenBauvorhaben in der Landwirtschaftszone auf Flächen mit Assolement sind zulässig, wenn sie den objektiven Bedürfnissen der Landwirtschaft entsprechen und eine Interessenabwägung die Überlegenheit der landwirtschaftlichen Interessen ergibt. Die kantonale Reserve an Assolementflächen ist dabei zu berücksichtigen.
  16. BGer 1C_170/201909.04.2020 · GutgeheissenDie Bewilligung von Bauten ausserhalb der Bauzone in der Landwirtschaftszone setzt eine restriktive Prüfung der Notwendigkeit, der Standortgebundenheit und eine Interessenabwägung gemäss Art. 34 Abs. 4 OAT voraus. Fehlt eine solche Prüfung, ist die Sache zur Ergänzung an die Vorinstanz zurückzuweisen.
  17. BGer 1C_401/201824.09.2019 · GutgeheissenEine nachträgliche Baubewilligung für eine Umnutzung und Umgestaltung eines Gebäudes ausserhalb der Bauzone ist nur zulässig, wenn die Identität der Konstruktion im Wesentlichen gewahrt bleibt (Art. 42 OAT). Eine Abweichung von der ursprünglichen Bauweise zugunsten einer ästhetischen Verbesserung genügt nicht.
  18. BGer 1C_627/201804.09.2019 · AbgewiesenDie Bewilligung für den Bau von Hallen ausserhalb der Bauzone in einer Landwirtschaftszone setzt voraus, dass die Standortgebundenheit nach Art. 24 lit. a LAT streng erfüllt ist und keine überwiegenden Interessen entgegenstehen (Art. 24 lit. b LAT). Wirtschaftliche oder logistische Gründe rechtfertigen keine Ausnahmebewilligung.
  19. BGer 1C_589/201716.11.2018 · AbgewiesenEin Gebäude in der Landwirtschaftszone, das nicht mehr seiner ursprünglichen Bestimmung entspricht und in schlechtem Zustand ist, kann nicht nach Art. 24c LAT saniert oder umgenutzt werden, wenn es nicht mehr als solches nutzbar ist. Die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands ist in diesem Fall verhältnismässig und geboten.
  20. BGer 1C_58/201718.10.2018 · RückweisungDie Interessenabwägung zwischen dem Schutz der Surfaces d'assolement (SDA) und der Notwendigkeit landwirtschaftlicher Bauten erfordert eine vollständige Prüfung der tatsächlichen Bedürfnisse der Bewirtschaftung, der Standortgebundenheit sowie der langfristigen Substanz der Gemeinschaft. Fehlende oder unvollständige Abklärungen führen…
  21. BGer 1C_96/201811.10.2018 · GutgeheissenDie kantonale Instanz muss bei der Beurteilung von Bauvorhaben in der Landwirtschaftszone die Interessenabwägung nach Art. 34 Abs. 4 OAT umfassend vornehmen, insbesondere unter Einbezug der Notwendigkeit für die Landwirtschaft, der Umweltauswirkungen und der landschaftlichen Integration. Ein rein ästhetischer Einwand der Gemeinde genügt…
  22. BGer 1C_150/201620.09.2016 · Teilweise gutgeheissenBei Bauwerken ausserhalb der Bauzone ist die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands grundsätzlich zu verlangen, sofern nicht ausnahmsweise das Prinzip der Verhältnismäßigkeit eine Abweichung rechtfertigt. Kantonale Verjährungsfristen für die Anordnung der Wiederherstellung können nicht auf Bundesrecht gestützte Bauverbote in der…

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.