Bestimmung · 37 Entscheide

Art. 105 BGG

37 Entscheide im Korpus rufen diese Bestimmung an.

Entscheide
37
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Korpusmittel
25 %

Entscheide zu Art. 105 BGG

Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.

  1. BGer 1C_281/202524.10.2025 · AbgewiesenDie Mitwirkung von Gemeinderatsmitgliedern an einem Sondernutzungsplanverfahren für ein Windparkprojekt, an dem die Gemeinde beteiligt ist, begründet keine Ausstandspflicht, sofern sie in amtlicher Funktion handeln und kein persönliches Interesse am Ausgang des Verfahrens haben. Die Legitimation zur Einsprache gegen einen…
  2. BGer 1C_533/202425.08.2025 · AbgewiesenEin Bauvorhaben, das von den wegleitenden Richtprojekten eines Gestaltungsplans erheblich abweicht, ohne eine mindestens gleich gute Lösung zu bieten, ist mit dem Gestaltungsplan unvereinbar. Die Baubewilligungsbehörde überschreitet ihren Ermessensspielraum, wenn sie solche Abweichungen ohne hinreichende Begründung zulässt.
  3. BGer 1C_677/202406.06.2025 · AbgewiesenDie akzessorische Überprüfung einer Überbauungsordnung im Baubewilligungsverfahren ist nur ausnahmsweise zulässig, insbesondere wenn die Betroffenen keine Möglichkeit hatten, ihre Interessen im Planverfahren zu wahren oder sich die Verhältnisse seit Planerlass erheblich geändert haben. Die Auslegung kantonaler Bauvorschriften durch die…
  4. BGer 1C_603/202311.11.2024 · AbgewiesenDie Rekurslegitimation im Raumplanungsrecht setzt bei grösseren Entfernungen als 100 m eine konkrete Substanziierung der Betroffenheit voraus. Kosten können einem vollmachtslos handelnden Rechtsvertreter nach kantonalem Verursacherprinzip auferlegt werden, sofern keine Willkür vorliegt.
  5. BGer 1C_143/202228.05.2024 · AbgewiesenDie Baubehörde darf auf ein Baugesuch eintreten, wenn die zivilrechtliche Bauberechtigung der Bauherrschaft nicht offensichtlich fehlt und das Vorhaben nicht offenkundig Eigentumsrechte Dritter verletzt. Untergeordnete Änderungen eines Baugesuchs erfordern keine erneute Verwendung des offiziellen Formulars.
  6. BGer 1C_551/202216.04.2024 · AbgewiesenDie Vorinstanz hat zu Recht das anwendbare kantonale Recht (altes Recht) auf das identische, neu eingereichte Baugesuch angewendet und die Einordnung des Bauvorhabens in die Umgebung willkürfrei beurteilt. Eine Verletzung des rechtlichen Gehörs liegt nicht vor.
  7. BGer 1C_444/202204.09.2023 · AbgewiesenDie Baubewilligung und der Niveaulinienplan können gestützt auf den bestehenden Bebauungsplan erteilt bzw. festgesetzt werden, wenn das Vorhaben keine Anpassung der Nutzungsplanung negativ präjudiziert und die städtebauliche Eingliederung gewahrt ist. Eine vorfrageweise Überprüfung des Bebauungsplans ist nur bei erheblichen Änderungen…
  8. BGer 1C_518/202112.06.2023 · GutgeheissenEin Wiederaufbau eines anderechtlichen Gebäudes in der Landwirtschaftszone nach Art. 24c RPG i.V.m. Art. 42 RPV setzt voraus, dass die Wesensgleichheit (Identität) der Baute gewahrt bleibt. Fehlt diese, ist eine Ausnahmebewilligung unzulässig, selbst wenn die Flächen nicht vergrössert werden.
  9. BGer 1C_193/202109.01.2023 · AbgewiesenBauliche Massnahmen und Umnutzungen in einer Uferschutzzone (Nichtbauzone) sind nur zonenkonform, wenn sie dem Schutzzweck entsprechen. Ausnahmebewilligungen nach Art. 24c RPG setzen voraus, dass die Identität der Baute gewahrt bleibt und das zulässige Mass an Erweiterungen nicht überschritten wird.
  10. BGer 1C_679/202123.09.2022 · AbgewiesenEin Gebäude mit geringem Eigenwert, aber erheblichem Situationswert als Teil eines Ensembles kann unter Denkmalschutz gestellt werden, wenn die ortsbildprägende Wirkung überwiegt und die Schutzmassnahmen verhältnismässig sind.
  11. BGer 1C_718/202021.06.2022 · GutgeheissenDie Vorinstanz verletzt den Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 29 Abs. 2 BV), wenn sie einen beantragten Augenschein ohne hinreichende Begründung ablehnt und sich auf ungenügende Unterlagen stützt, obwohl die untere Instanz einen Augenschein für erforderlich hielt.
  12. BGer 1C_129/202109.02.2022 · AbgewiesenDie hoheitliche Einrichtung einer Dienstbarkeit zur Mitbenützung eines privaten Erschliessungstunnels im Rahmen eines Quartierplans ist mit Bundesrecht vereinbar, wenn sie der hinreichenden Erschliessung eingezonten Baulands dient und verhältnismässig ist.
  13. BGer 1C_403/202105.07.2021 · NichteintretenDie Beschwerde genügt den gesetzlichen Formerfordernissen nicht, weshalb auf sie nicht eingetreten wird. Eine teilweise Änderung und Erweiterung ausserhalb der Bauzone nach Art. 24c RPG setzt voraus, dass die Identität der Baute oder Anlage in den wesentlichen Zügen gewahrt bleibt.
  14. BGer 1C_174/202005.05.2021 · AbgewiesenDie Vorinstanz hat die Parkplatzpflicht für eine Schulanlage willkürfrei auf 70 Plätze reduziert, da die gute Erschliessung mit öffentlichem Verkehr eine Abweichung von der VSS-Norm rechtfertigt. Lärm- und Lichtimmissionen durch die Erweiterung bleiben unter den Planungswerten, zusätzliche Schutzmassnahmen sind unverhältnismässig.
  15. BGer 1C_383/202016.03.2021 · AbgewiesenDie Berechnung der Pflichtparkplätze nach kantonalem Recht und der VSS-Norm SN 640 281 ist nur auf Willkür zu prüfen. Spezialfälle wie ein McDrive können nach Einzelfallabwägung und Fachkenntnis bewertet werden, sofern die Norm keine konkrete Regelung vorsieht.
  16. BGer 1C_124/202025.11.2020 · AbgewiesenBei der Erschliessung von Bauzonen ist das Schutzinteresse eines im Bundesinventar der historischen Verkehrswege (IVS) mit hoher Substanz klassifizierten Weges (Art. 6 Abs. 1 NHG, Art. 6 Abs. 1 VIVS) als absolutes Killerkriterium zu gewichten, sofern keine gleich- oder höherwertigen Interessen von nationaler Bedeutung entgegenstehen.
  17. BGer 1C_656/201903.11.2020 · AbgewiesenDie Rückzonung einer Liegenschaft in eine tiefere Kernzone zum Schutz einer denkmalpflegerisch wertvollen Blockrandbebauung und zur Umsetzung der ISOS-Schutzziele ist verhältnismässig, wenn die bestehende Nutzung nicht beeinträchtigt wird und der Eingriff in die Eigentumsgarantie minimal ist.
  18. BGer 1C_484/201920.11.2019 · AbgewiesenEine Vollstreckungsverfügung zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands nach rechtskräftigen Bauentscheiden ist rechtmässig, wenn sie sich auf die Beseitigung von Surrogaten bezieht, die die Wiederherstellung vereiteln. Die Auslegung der Wiederherstellungsanordnung unterliegt nur beschränkter bundesgerichtlicher Überprüfung auf…
  19. BGer 1C_49/201911.11.2019 · AbgewiesenDie erweiterte Besitzstandsgarantie nach Art. 24c RPG ist für ein altrechtliches Wohnhaus nicht anwendbar, wenn bereits eine Ersatzbaute bewilligt und errichtet wurde, da der Anspruch auf Wahrung des Besitzstandes damit vollständig erschöpft ist.
  20. BGer 1C_396/201812.04.2019 · AbgewiesenDie Vorinstanz durften den über das Erdgeschoss ragenden Gebäudeteil nicht als abstandsprivilegierten Vorsprung qualifizieren, da er optisch eine einheitliche Fassade bildet und damit den Grenzabstand von 4 m unterschreitet. Eine Ausnahmebewilligung nach § 73 PBG scheidet aus, da keine unzumutbare Härte oder bessere Lösung vorliegt.
  21. BGer 1C_465/201818.02.2019 · AbgewiesenDie Beurteilung der Einordnung eines Bauprojekts in das Orts- und Landschaftsbild unterliegt einem durch die Gemeindeautonomie geschützten Entscheidungs- und Ermessensspielraum der kommunalen Baubewilligungsbehörde. Eine Willkür ist nur anzunehmen, wenn die Beurteilung offensichtlich unhaltbar ist.
  22. BGer 1C_498/201725.10.2018 · GutgeheissenDie Sachverhaltsfeststellung der Vorinstanz zur Frage, ob der Bestandesschutz nach Art. 24c RPG auch die freie Nutzung von Parkplätzen in einer Freihaltezone umfasst, ist lückenhaft und daher bundesrechtswidrig. Die Sache ist zur ergänzenden Abklärung zurückzuweisen.
  23. BGer 1C_153/201803.09.2018 · AbgewiesenDie Unterschreitung des kantonalen Gewässerabstands kann im Einzelfall bewilligt werden, wenn besondere Umstände vorliegen und eine umfassende Interessenabwägung zwischen Gewässerschutz, Raumplanung und Ortsbildschutz stattfindet.
  24. BGer 1C_22/201823.07.2018 · AbgewiesenDie Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands bei Abweichungen von einer Baubewilligung kann auch bei hohen Rückbaukosten und fehlender Gutgläubigkeit der Bauherrschaft angeordnet werden, wenn die Abweichung nicht geringfügig ist und grundsätzliche Interessen der Rechtsgleichheit und baurechtlichen Ordnung überwiegen.
  25. BGer 1C_340/201725.06.2018 · AbgewiesenDie Interessenabwägung fiel zugunsten des Bauvorhabens aus, da die Gartenmauer nicht als besonders schützenswertes Einzelobjekt inventarisiert war und die Verkehrssicherheit nicht gefährdet wurde. Die ISOS-Vorgaben wurden durch kantonale Regelungen konkretisiert und eingehalten.
  26. BGer 1C_290/201715.01.2018 · AbgewiesenDie Interessenabwägung zwischen kommunaler Autonomie bei der Auslegung des Parkplatzreglements und der Wirtschaftsfreiheit des Valet-Parking-Unternehmens fällt zugunsten der letzteren aus, da das PPR selbstständige Parkierungsanlagen nicht ausdrücklich verbietet und der kantonale Richtplan nur behördenverbindlich wirkt.
  27. BGer 1C_191/201723.06.2017 · AbgewiesenDie Nichtbewilligung einer Hundepension in einer Wohn- und Gewerbezone (WG2) wegen fehlender Zonenkonformität und das Fehlen ausserordentlicher Umstände für eine Ausnahmebewilligung verletzen weder das Willkürverbot noch die Wirtschaftsfreiheit, sofern der Eingriff verhältnismässig ist.
  28. BGer 1C_99/201720.06.2017 · AbgewiesenDie Identität einer Baute einschliesslich ihrer Umgebung muss bei Änderungen ausserhalb der Bauzone in den wesentlichen Zügen gewahrt bleiben (Art. 24c RPG i.V.m. Art. 42 RPV). Eine Solaranlage an einem Zaun, die das äussere Erscheinungsbild markant verändert, erfüllt diese Voraussetzung nicht, selbst unter Berücksichtigung der…
  29. BGer 1C_240/201605.01.2017 · AbgewiesenDie Bewilligung eines Theateranbaus mit einer Gesamthöhe von 22,6 m in einer Parkzone ist zulässig, wenn die Grundmassstäblichkeit der geltenden Ordnung nicht erheblich gestört wird und die öffentlichen Interessen (kulturelle Bedeutung, betriebliche Optimierung) die privaten Interessen (Beschattung, Aussicht) überwiegen.
  30. BGer 1C_62/201602.11.2016 · AbgewiesenDie Baubewilligung für ein Garni/Pensionshaus in der Dorferweiterungszone hält die zulässigen Gebäude- und Firsthöhen ein, und die lärmrechtlichen Bedenken sind unbegründet, da keine Überschreitung der Planungswerte zu erwarten ist.
  31. BGer 1C_474/201517.06.2016 · AbgewiesenDie Baubewilligung darf verweigert werden, wenn nicht zweifelsfrei ausgewiesen ist, dass auf benachbarten Grundstücken vorhandene Ausnützungsreserven rechtmässig auf das Baugrundstück transferiert wurden.
  32. BGer 1C_300/201514.03.2016 · AbgewiesenDie nachträgliche Bewilligung einer ohne Baubewilligung errichteten Aussentreppe ist zu verweigern, wenn sie Sicherheitsvorschriften nicht einhält und sich nicht in das Stadt-, Quartier- und Strassenbild einfügt. Die Anordnung zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands ist verhältnismässig, wenn der Bauherr nicht gutgläubig…
  33. BGer 1C_159/201410.10.2014 · GutgeheissenDie verwaltungsinternen Amtsberichte der Fachstellen, die als Entscheidgrundlagen in den Projektgenehmigungsentscheid einfliessen, unterliegen dem Akteneinsichtsrecht der Parteien. Ihre Nichtoffenlegung stellt einen Verfahrensmangel dar, der zur Rückweisung führt.
  34. BGer 1C_634/201310.03.2014 · AbgewiesenDas öffentliche Interesse an einem durchgehenden, gewässernahen Seeuferweg mit Erholungsfunktion überwiegt die gegen den Steg sprechenden Natur-, Landschafts- und Immissionsschutzinteressen, sofern die Beeinträchtigungen durch filigrane Gestaltung und Auflagen minimiert werden.
  35. BGer 1C_300/201208.02.2013 · AbgewiesenDie militärische Plangenehmigung für die Unterkunft 'Chilcherli' auf landwirtschaftlich genutztem Land ist rechtmässig, da die überwiegenden militärischen Interessen und die haushälterische Bodennutzung eine sachlich vertretbare Interessenabwägung ermöglichen.
  36. BGer 1C_74/201219.06.2012 · Teilweise gutgeheissenDie Gewährung von Erleichterungen bei Lärmsanierungen ist restriktiv zu handhaben, kann aber gerechtfertigt sein, wenn die Immissionsgrenzwerte durch einfache bauseitige Massnahmen eingehalten werden können und die Kosten-Nutzen-Abwägung gegen eine zusätzliche Sanierungsmassnahme spricht.
  37. BGer 1C_560/201014.07.2011 · Teilweise gutgeheissenDie Interessenabwägung zwischen Landschaftsschutz (Drumlinlandschaft) und Energieversorgung muss alle ernsthaft in Betracht fallenden Varianten, inkl. Teilverkabelung, umfassend prüfen. Eine pauschale Ablehnung der Verkabelung aufgrund veralteter Annahmen zu Störanfälligkeit und unvollständiger Kostenberechnung genügt nicht.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.