Entscheide zu § 9 KEnG/LU
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- BGer 1C_391/2022Eine Gemeindeinitiative, die eine behördenverbindliche Zielvorgabe für die Umstellung auf erneuerbare Heizungssysteme ab 2030 enthält, ist nicht allein wegen potenzieller Kosten für Eigentümer:innen ungültig, sofern sie mit übergeordnetem Recht vereinbar ist und eine angemessene Ausführungsregelung möglich erscheint.
- BGer BGE 149 I 291Eine kommunale Volksinitiative mit einer verbindlichen Zielvorgabe zur Umstellung von Heizungssystemen auf erneuerbare Energien bis 2030 ist nicht allein wegen mutmasslicher Unzumutbarkeit der Kosten für Eigentümer:innen ungültig, da die Behörden in der verbleibenden Zeit eine mit höherrangigem Recht vereinbare Ausführungsregelung…
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.