Entscheide zu § 28 BauG
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- VGer AG WBE.2025.141Bei einer Gesamtrevision der Nutzungsplanung genügt für die ISOS-Umsetzung in einer Dorfkernzone mit Erhaltungsziel A eine zonenrechtliche Grundordnung, die eine vollumfängliche einzelfallweise Berücksichtigung des ISOS im Baubewilligungsverfahren sicherstellt, ohne dass die Planungsbehörde im Planungsbericht eine detaillierte…
- VGer AG WBE.2024.42Wer sich zwar am Einwendungsverfahren beteiligt, es aber unterlassen hat, gegen den Planungsbeschluss der Gemeinde beim Regierungsrat Beschwerde zu erheben, dem fehlt die formelle Beschwer für die Verwaltungsgerichtsbeschwerde gegen den nachfolgenden Genehmigungsentscheid. Die Verlängerung einer bedingten Einzonung ist nur dann nichtig,…
- VGer AG WBE.2022.121Wer die Einwendungsfrist bei der öffentlichen Auflage eines kommunalen Nutzungsplans versäumt und nicht rechtzeitig nach Wegfall des Säumnisgrundes die Wiederherstellung der Frist verlangt, besitzt keine formelle Beschwer und kann den Planungsentscheid nicht mit Verwaltungsbeschwerde anfechten. Folgt das Verwaltungsgericht dieser…
- VGer AG WBE.2018.181Darf die Bauzone einer Gemeinde gemäss Richtplan nicht vergrössert werden und erfolgt im Rahmen einer Nutzungsplanungsrevision ein flächengleicher Abtausch in dem Sinne, dass im Gegenzug zu einer Neueinzonung ein flächengleiches Grundstück ausgezont wird, ist der von der Auszonung betroffene Grundeigentümer auch zur Beschwerde gegen die…
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.