Bestimmung · 10 Entscheide

§ 42 lit. a VRPG

10 Entscheide im Korpus rufen diese Bestimmung an.

Entscheide
10
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Korpusmittel
26 %

Entscheide zu § 42 lit. a VRPG

Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.

  1. VGer AG WBE.2025.10520.08.2026 · AbgewiesenNachbarn, die gegen eine Baubewilligung Beschwerde führen, können nur Rügen vorbringen, die einen direkten Bezug zum angefochtenen Baugesuch haben; Vorbringen zu rechtskräftig entschiedenen Vorverfahren sind unzulässig. Ausstandsgründe bei der erstinstanzlichen Baubewilligungsbehörde sind im Rechtsmittelverfahren zu prüfen; ein…
  2. VGer AG WBE.2025.47406.05.2026 · AbgewiesenEine Rechtsverzögerungsbeschwerde wegen ausstehender Akteneinsicht ist nicht begründet, wenn die Behörde das Akteneinsichtsgesuch während rund eineinhalb Monaten nicht behandelt, aber aktiv die Prüfung der Hauptsache vorantreibt; den zuständigen Behörden kommt bei der zeitlichen Priorisierung ein erheblicher Ermessensspielraum zu. Wird…
  3. VGer AG WBE.2025.6923.02.2026 · AbgewiesenNachbarn, deren Liegenschaft rund 50 m vom Bauvorhaben entfernt liegt, sind nicht zur Beschwerde legitimiert, wenn sämtliche konkreten Umstände (Hanglage, talseitige Ausrichtung, stark eingeschränkte Sichtverbindung, vernachlässigbare Lärmimmissionen der geplanten Wärmepumpe) gegen eine spezifische Betroffenheit über das Mass der…
  4. VGer AG WBE.2024.13706.01.2025 · AbgewiesenLiegt zum Vorhandensein und Verlauf unzulässiger Sickerleitungen ein hochstrittiger Sachverhalt vor, ist eine Rückweisung zur vollständigen Sachverhaltsermittlung durch die erstinstanzliche Behörde korrekt; weitere Vorbringen, die ausserhalb des so definierten Streitgegenstands liegen, sind unbeachtlich. Wiederholte, unbewiesene…
  5. VGer AG WBE.2022.23519.12.2023 · AbgewiesenIm Vollstreckungsverfahren kann die Rechtmässigkeit der zugrundeliegenden Sachverfügung nicht mehr in Frage gestellt werden; insbesondere begründet ein nachträgliches Baugesuch keinen Anspruch auf Wiedererwägung und hindert die Vollstreckung nicht. Läuft die im Vollstreckungsentscheid angesetzte Frist während des Rechtsmittelverfahrens…
  6. VGer AG WBE.2022.45406.07.2023 · AbgewiesenHat eine Baubehörde die Umgebungsgestaltung bereits rechtskräftig bewilligt und weicht die ausgeführte Umgebung nicht vom bewilligten Plan ab, ist sie weder verpflichtet noch berechtigt, auf Verlangen von Nachbarn ein nachträgliches Baubewilligungsverfahren einzuleiten; ihre Weigerung stellt keine formelle Rechtsverweigerung dar. Die…
  7. VGer AG WBE.2023.7906.07.2023 · AbgewiesenDer nachbarliche Anspruch auf Durchführung eines nachträglichen Baubewilligungsverfahrens wegen einer ohne Bewilligung errichteten Baute verwirkt, wenn der Nachbar nicht innert drei Monaten interveniert, seit er vom Bauvorhaben Kenntnis nehmen konnte. Eine jahrelange Duldung führt zur Verwirkung, unabhängig davon, wann genau die Baute…
  8. VGer AG WBE.2022.49203.07.2023 · Abgewiesen§ 12 Abs. 4 einer kommunalen Tarif- und Gebührenordnung, der leistungsabhängige Anschlussgebühren für 'Elektroheizungen' vorsieht, erfasst nach grammatikalischer und systematischer Auslegung keine Wärmepumpenanlagen; mangels genügender gesetzlicher Grundlage darf für die Installation einer Wärmepumpe keine entsprechende Anschlussgebühr…
  9. VGer AG WBE.2022.38513.10.2022 · AbgewiesenEin Nachbar, der von einer eigenmächtig erstellten Baute oder Anlage Kenntnis nehmen konnte, muss innert drei Monaten intervenieren; wartet er knapp zwei Jahre zu, verliert er seinen Rechtsschutzanspruch, und die Behörde tritt auf sein Begehren zu Recht nicht ein.
  10. VGer AG WBE.2018.18122.11.2018 · Besonderer AusgangDarf die Bauzone einer Gemeinde gemäss Richtplan nicht vergrössert werden und erfolgt im Rahmen einer Nutzungsplanungsrevision ein flächengleicher Abtausch in dem Sinne, dass im Gegenzug zu einer Neueinzonung ein flächengleiches Grundstück ausgezont wird, ist der von der Auszonung betroffene Grundeigentümer auch zur Beschwerde gegen die…

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.