Entscheide zu § 43 Abs. 2 VRPG
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- VGer AG WBE.2025.105Nachbarn, die gegen eine Baubewilligung Beschwerde führen, können nur Rügen vorbringen, die einen direkten Bezug zum angefochtenen Baugesuch haben; Vorbringen zu rechtskräftig entschiedenen Vorverfahren sind unzulässig. Ausstandsgründe bei der erstinstanzlichen Baubewilligungsbehörde sind im Rechtsmittelverfahren zu prüfen; ein…
- VGer AG WBE.2025.377Eine Verwaltungsgerichtsbeschwerde, die praktisch vollständig aus wortwörtlichen Wiederholungen von Vorbringen aus vorinstanzlichen Rechtsschriften besteht, genügt den gesetzlichen Begründungsanforderungen nach § 43 Abs. 2 VRPG nicht; auf sie ist nicht einzutreten. Dies gilt auch dann, wenn der Beschwerdeführer durch einen Anwalt…
- VGer AG WBE.2025.194Eine Standortevaluation nach § 26 EG UWR für eine Mobilfunkanlage ist erfüllt, wenn mit dem Baugesuch ein nachvollziehbarer Evaluationsbericht eingereicht wurde, der 25 Antennenstandorte bewertet; ein Rechtsanspruch der Einsprechenden auf ein zusätzliches unabhängiges Fachgutachten zur Einordnung ins ISOS-geschützte Orts- und…
- VGer AG WBE.2023.305Rückstellungen für eine künftige Liegenschaftssanierung sind steuerrechtlich nur anerkennungsfähig, wenn am Bilanzstichtag eine Aussenverpflichtung aus Vertrag oder Gesetz besteht oder Grossreparaturen unmittelbar bevorstehen; eine blosse Absichtserklärung und ein langwieriger Planungsprozess genügen nicht.
- VGer AG WBE.2024.423Ein verfahrensleitender Zwischenentscheid, mit dem die Bauherrschaft zur Einreichung eines Projektänderungsplans im Rahmen eines nachträglichen Baubewilligungsverfahrens aufgefordert wird, ist nicht selbständig anfechtbar, weil die damit verbundenen Kosten keinen nicht wiedergutzumachenden Nachteil darstellen, der sich nicht mit dem…
- VGer AG WBE.2024.137Liegt zum Vorhandensein und Verlauf unzulässiger Sickerleitungen ein hochstrittiger Sachverhalt vor, ist eine Rückweisung zur vollständigen Sachverhaltsermittlung durch die erstinstanzliche Behörde korrekt; weitere Vorbringen, die ausserhalb des so definierten Streitgegenstands liegen, sind unbeachtlich. Wiederholte, unbewiesene…
- VGer AG WBE.2024.191Eine Behörde verletzt das in Art. 29 Abs. 1 BV verankerte Beschleunigungsgebot, wenn sie ein Verfahren zur Herstellung des rechtmässigen Zustands bei Verletzung einer Baubewilligungsauflage über mehr als drei Jahre nicht beförderlich vorantreibt. Eine nachträgliche Verfügung, die nicht geeignet ist, den rechtswidrigen Zustand…
- VGer AG WBE.2023.29Einwendungen gegen ein Strassenbauprojekt müssen zwingend innerhalb der öffentlichen Auflagefrist eingereicht werden; verspätete Einwendungen sind unbeachtlich. Eine Verwaltungsgerichtsbeschwerde, die sich nicht mit den Erwägungen des vorinstanzlichen Nichteintretetsenentscheids auseinandersetzt, erfüllt die Begründungsanforderungen…
- VGer AG WBE.2022.385Ein Nachbar, der von einer eigenmächtig erstellten Baute oder Anlage Kenntnis nehmen konnte, muss innert drei Monaten intervenieren; wartet er knapp zwei Jahre zu, verliert er seinen Rechtsschutzanspruch, und die Behörde tritt auf sein Begehren zu Recht nicht ein.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.