Entscheid vom 28.03.2023 · Kanton AG

VGer AG WBE.2022.296

Gutgeheissen

Ein Gestaltungsplan, der für eine Parzelle weder Baulinien noch andere planerische Instrumente zur Herabsetzung des gesetzlichen Strassenabstands vorsieht, legitimiert keine Unterschreitung dieses Abstands, auch wenn er für Nachbarparzellen solche Abweichungen zulässt. Eine Erschliessungs- und Bebauungsstudie ist kein «Bestandteil» des…

VGer AG WBE.2022.296 vom 28.03.2023 (Gutgeheissen)
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Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 11.10.2026) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.