Entscheide zu § 67 Abs. 1 BauG
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- VGer AG WBE.2024.444Im Anwendungsbereich der ABauV dürfen die Flächen von Loggien nicht an die Vollgeschossfläche des darunter liegenden Geschosses für die Berechnung der zulässigen Attikagrundfläche (§ 16a Abs. 2 ABauV) angerechnet werden; die neuere Regelung in § 25 Abs. 1 BauV entfaltet insoweit keine positive Vorwirkung (Art. 5 Abs. 1 BV). Eine…
- VGer AG WBE.2022.377Im ISOS-Gebiet mit dem höchstmöglichen Erhaltungsziel A sind kommunale Baubewilligungsbehörden bei der Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe und der Ermessensausübung an die bundesrechtlichen Schutzanliegen des Ortsbilds gebunden; eine Gemeindeautonomie entbindet nicht davon, die gewichtigen nationalen Schutzinteressen zu berücksichtigen.
- VGer AG WBE.2024.72Eine Ausnahmebewilligung von kommunalen Nutzungsvorschriften (§ 67 Abs. 1 BauG) setzt kumulativ die Vereinbarkeit mit dem öffentlichen Wohl und das Vorliegen ausserordentlicher Verhältnisse oder eines Härtefalls voraus; generelle wirtschaftliche Gründe wie Marktsättigung oder Wohnraummangel, die jeder Grundeigentümer in der betreffenden…
- VGer AG WBE.2023.109Bei einem Mehrfamilienhaus mit beidseitig orientierten Wohnräumen ist die Hauptwohnseite nach der Gesamtheit der Fenster- und Raumflächen sowie der Balkon- und Aussenraumanordnung zu bestimmen; die Bauherrschaft und die örtliche Baubehörde verfügen dabei über einen erheblichen Beurteilungs- und Ermessensspielraum. Der Gebäudeabstand…
- VGer AG WBE.2022.422Eine Parzelle, die formell in einen Arealüberbauungsperimeter einbezogen war, aber nie qualitativ in das Gesamtkonzept der Arealüberbauung integriert wurde (keine gemeinsame Erschliessung, keine gemeinschaftlichen Anlagen, kein optischer Zusammenhang), ist bei nachträglichen Baugesuchen nicht an den erhöhten Anforderungen der…
- VGer AG WBE.2022.296Ein Gestaltungsplan, der für eine Parzelle weder Baulinien noch andere planerische Instrumente zur Herabsetzung des gesetzlichen Strassenabstands vorsieht, legitimiert keine Unterschreitung dieses Abstands, auch wenn er für Nachbarparzellen solche Abweichungen zulässt. Eine Erschliessungs- und Bebauungsstudie ist kein «Bestandteil» des…
- VGer AG WBE.2019.232Der gesetzliche Strassenabstand nach § 111 Abs. 1 lit. a BauG ist stets vom Strassenmark (Parzellengrenze zur Strassenparzelle) zu messen, auch wenn zwischen Fahrbahnrand und Parzellengrenze eine Bushaltebucht liegt; eine alternative Messweise für diesen Sonderfall ist im Gesetz nicht angelegt. Eine Bushaltebucht bildet für sich…
- VGer AG WBE.2018.147Die Erteilung einer Ausnahmebewilligung nach §67 Abs.1 BauG zur Unterschreitung des Strassenabstands kann sich ohne Vorliegen eines Härtefalls rechtfertigen, wenn namhafte öffentliche Interessen eine Baute innerhalb des Strassenabstands als angezeigt erscheinen lassen und ausserordentliche Verhältnisse gegeben sind. Ausserordentliche…
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.