Die erweiterte Besitzstandsgarantie nach Art. 24c RPG gilt nur für Bauten, die durch eine Rechtsänderung zonenwidrig wurden, nicht für solche, deren Zonenwidrigkeit durch tatsächliche Änderungen (wie die Aufgabe des Landwirtschaftsbetriebs) entstanden ist; ungeklärte Eigentumsverhältnisse vor dem 1. Juli 1972 erfordern eine Rückweisung.
VGer ZH VB.2024.00642 vom 26.02.2026 (Teilweise gutgeheissen)Themenfeld
Betroffenes Schutzgut
Angerufene Bestimmungen
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Weitere Entscheide dazu
Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 02.10.2026) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.