Wurde ein Gestaltungsplan nach bundesgerichtlichem Urteil zur Einholung eines ENHK-Gutachtens über die ISOS-Verträglichkeit zurückgewiesen, ist das Verfahren unmittelbar an die planende Gemeinde zurückzuweisen, wenn der Sachverhalt noch ungenügend festgestellt ist.
VGer ZH VB.2023.00472 vom 11.10.2023 (Rückweisung)Planungsanlass
Betroffenes Schutzgut
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Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 02.10.2026) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.