Nachbarn fehlt die Beschwerdelegitimation hinsichtlich der Anzahl vorgeschriebener Parkplätze, wenn keine Übelstände nach § 243 Abs. 2 PBG zu befürchten sind, die sich in spezieller Weise zu ihren Lasten auswirken; blosse Mutmassungen über Falschparkierer genügen nicht.
VGer ZH VB.2021.00660 vom 05.05.2022 (Nichteintreten)Themenfeld
Planungsanlass
Betroffenes Schutzgut
Angerufene Bestimmungen
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Weitere Entscheide dazu
Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 02.10.2026) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.