Bestimmung · 6 Entscheide

§ 242 PBG

6 Entscheide im Korpus rufen diese Bestimmung an.

Entscheide
6
Gutgeheissen (ganz/teilweise)
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Korpusmittel
27 %

Entscheide zu § 242 PBG

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  1. BRG ZH BRGE I Nr. 0107/202506.06.2025 · GutgeheissenEin auf einem Drittgrundstück durch Dienstbarkeit gesicherter Pflichtparkplatzrevers darf nicht als Nebenbestimmung zur Baubewilligung auf dem Drittgrundstück angemerkt werden; der Containerstandort muss ohne unzulässige Inanspruchnahme von Nachbargrundstücken funktionieren.
  2. VGer ZH VB.2023.0072612.12.2024 · AbgewiesenNachbarn fehlt die Beschwerdelegitimation zur Rüge betreffend zu erstellende Abstellplätze, wenn sie keine besonderen Übelstände darlegen, die sich in spezieller Weise zu ihren Lasten auswirken; in Kernzonen gelten die erhöhten Gestaltungsanforderungen von § 238 Abs. 2 PBG.
  3. VGer ZH VB.2021.0066005.05.2022 · NichteintretenNachbarn fehlt die Beschwerdelegitimation hinsichtlich der Anzahl vorgeschriebener Parkplätze, wenn keine Übelstände nach § 243 Abs. 2 PBG zu befürchten sind, die sich in spezieller Weise zu ihren Lasten auswirken; blosse Mutmassungen über Falschparkierer genügen nicht.
  4. VGer ZH VB.2020.0082510.02.2022 · AbgewiesenPflichtparkplätze müssen nicht auf dem Baugrundstück liegen, sondern können auf Drittgrundstücken in angemessener Entfernung geschaffen werden. Für die Beurteilung der Belichtung und Wohnhygiene ist der aktuelle Zustand massgeblich; künftige Auswirkungen eines allfälligen Neubaus auf dem Nachbargrundstück sind nicht zu antizipieren.
  5. VGer ZH VB.2020.0076016.09.2021 · GutgeheissenEin im Rekursverfahren festgestellter Bauhinderungsgrund wegen fehlender rechtlicher Sicherung von Pflichtabstellplätzen auf einem Drittgrundstück kann im Beschwerdeverfahren durch Einreichen eines abgeschlossenen Grunddienstbarkeitsvertrags aus dem Weg geräumt werden; die Beschwerde ist in diesem Fall begründet.
  6. VGer ZH VB.2016.0047223.03.2017 · RückweisungOff-Airport-Parkierungsanlagen bedürfen keiner Plangenehmigung nach Luftfahrtrecht und sind in der Industriezone als zonenkonform zu qualifizieren; ob bei mehreren bestehenden Anlagen eine kumulative UVP-Pflicht besteht, ist bei ungenügendem Sachverhalt zur Ergänzung zurückzuweisen.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.