Entscheide zu § 242 PBG
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- BRG ZH BRGE I Nr. 0107/2025Ein auf einem Drittgrundstück durch Dienstbarkeit gesicherter Pflichtparkplatzrevers darf nicht als Nebenbestimmung zur Baubewilligung auf dem Drittgrundstück angemerkt werden; der Containerstandort muss ohne unzulässige Inanspruchnahme von Nachbargrundstücken funktionieren.
- VGer ZH VB.2023.00726Nachbarn fehlt die Beschwerdelegitimation zur Rüge betreffend zu erstellende Abstellplätze, wenn sie keine besonderen Übelstände darlegen, die sich in spezieller Weise zu ihren Lasten auswirken; in Kernzonen gelten die erhöhten Gestaltungsanforderungen von § 238 Abs. 2 PBG.
- VGer ZH VB.2021.00660Nachbarn fehlt die Beschwerdelegitimation hinsichtlich der Anzahl vorgeschriebener Parkplätze, wenn keine Übelstände nach § 243 Abs. 2 PBG zu befürchten sind, die sich in spezieller Weise zu ihren Lasten auswirken; blosse Mutmassungen über Falschparkierer genügen nicht.
- VGer ZH VB.2020.00825Pflichtparkplätze müssen nicht auf dem Baugrundstück liegen, sondern können auf Drittgrundstücken in angemessener Entfernung geschaffen werden. Für die Beurteilung der Belichtung und Wohnhygiene ist der aktuelle Zustand massgeblich; künftige Auswirkungen eines allfälligen Neubaus auf dem Nachbargrundstück sind nicht zu antizipieren.
- VGer ZH VB.2020.00760Ein im Rekursverfahren festgestellter Bauhinderungsgrund wegen fehlender rechtlicher Sicherung von Pflichtabstellplätzen auf einem Drittgrundstück kann im Beschwerdeverfahren durch Einreichen eines abgeschlossenen Grunddienstbarkeitsvertrags aus dem Weg geräumt werden; die Beschwerde ist in diesem Fall begründet.
- VGer ZH VB.2016.00472Off-Airport-Parkierungsanlagen bedürfen keiner Plangenehmigung nach Luftfahrtrecht und sind in der Industriezone als zonenkonform zu qualifizieren; ob bei mehreren bestehenden Anlagen eine kumulative UVP-Pflicht besteht, ist bei ungenügendem Sachverhalt zur Ergänzung zurückzuweisen.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.