Entscheide zu § 338a Abs. 1 PBG
Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.
- VGer ZH VB.2023.00626Personen, die in deutlicher Entfernung zur geplanten Asylunterkunft wohnen und nur allgemeine Sicherheitsbedenken für das Quartier geltend machen, sind nicht stärker betroffen als andere Quartierbewohner und daher nicht rekurslegitimiert.
- VGer ZH VB.2023.00689Grundstücke in über 100 m Entfernung ohne enge Raumbeziehung zum Baugrundstück begründen keine Rekurslegitimation; auch eine behauptete Sichtverbindung vermag allein keine besondere Betroffenheit zu belegen.
- VGer ZH VB.2023.00235Zur Anfechtung einer Bewilligung für eine Wärmepumpe in der Landwirtschaftszone ist legitimiert, wer von Auswirkungen besonders berührt ist; ein Mieter oder Pächter kann legitimiert sein, muss aber das Rechtsverhältnis glaubhaft darlegen. Räumliche Distanz allein begründet keine Legitimation.
- VGer ZH VB.2021.00660Nachbarn fehlt die Beschwerdelegitimation hinsichtlich der Anzahl vorgeschriebener Parkplätze, wenn keine Übelstände nach § 243 Abs. 2 PBG zu befürchten sind, die sich in spezieller Weise zu ihren Lasten auswirken; blosse Mutmassungen über Falschparkierer genügen nicht.
- VGer ZH VB.2018.00061Eine raumplanungsrechtliche Ausnahmebewilligung für eine Hafenanlage setzt besondere Verhältnisse voraus; Planungen unterer Stufen müssen der Richtplanung entsprechen, und Abweichungen vom kantonalen Richtplan sind nur bei sachlicher Rechtfertigung und untergeordneter Natur zulässig.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.