Bestimmung · 4 Entscheide

§ 244 Abs. 1 PBG

4 Entscheide im Korpus rufen diese Bestimmung an.

Entscheide
4
Gutgeheissen (ganz/teilweise)
25 %
Korpusmittel
27 %

Entscheide zu § 244 Abs. 1 PBG

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  1. BRG ZH BRGE I Nr. 0107/202506.06.2025 · GutgeheissenEin auf einem Drittgrundstück durch Dienstbarkeit gesicherter Pflichtparkplatzrevers darf nicht als Nebenbestimmung zur Baubewilligung auf dem Drittgrundstück angemerkt werden; der Containerstandort muss ohne unzulässige Inanspruchnahme von Nachbargrundstücken funktionieren.
  2. VGer ZH VB.2021.0060905.05.2022 · AbgewiesenParkplätze, die im Umgebungsplan eines Bauprojekts vorgesehen sind, müssen sich befriedigend in die räumliche Umgebung einordnen; befinden sie sich in nützlicher Entfernung vom Baugrundstück (§ 244 Abs. 1 PBG), sind sie ebenfalls einer Einordnungsprüfung zu unterziehen.
  3. VGer ZH VB.2021.0066005.05.2022 · NichteintretenNachbarn fehlt die Beschwerdelegitimation hinsichtlich der Anzahl vorgeschriebener Parkplätze, wenn keine Übelstände nach § 243 Abs. 2 PBG zu befürchten sind, die sich in spezieller Weise zu ihren Lasten auswirken; blosse Mutmassungen über Falschparkierer genügen nicht.
  4. VGer ZH VB.2019.0076325.06.2020 · AbgewiesenEine baurechtliche Nebenbestimmung zur Erstellung unterirdischer Pflichtparkplätze und ein damit verknüpfter grundbuchlicher Beseitigungsrevers sind als öffentlich-rechtliche Dauerverpflichtungen zu verstehen, die auf Rechtsnachfolger übergehen und nicht verjähren, solange die Bedingungslage nicht eingetreten ist.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.