Entscheid vom 13.07.2023 · Kanton ZH

VGer ZH VB.2020.00705

Nichteintreten

Beim Fehlen von Vollmachten des Rechtsvertreters ist auf Beschwerden nicht einzutreten; ein Zwischenentscheid über die Zuständigkeit, der nicht sofort angefochten wurde, führt zur Verwirkung des Anfechtungsrechts. Das Baurekursgericht ist an den Rückweisungsentscheid des Verwaltungsgerichts gebunden.

VGer ZH VB.2020.00705 vom 13.07.2023 (Nichteintreten)

Angerufene Bestimmungen

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Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 02.10.2026) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.