Entscheid vom 07.06.2018 · Kanton ZH

VGer ZH VB.2017.00593

Nichteintreten

Ein Rückweisungsentscheid, der die Einholung eines Lärmgutachtens anordnet, stellt einen nicht selbständig anfechtbaren Zwischenentscheid dar, da kein nicht wiedergutzumachender Nachteil besteht und ein sofortiger Endentscheid nicht möglich ist.

VGer ZH VB.2017.00593 vom 07.06.2018 (Nichteintreten)

Betroffenes Schutzgut

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  2. BGer 1C_31/202624.08.2026 · AbgewiesenDie vom METAS empfohlenen Messmethoden für adaptive Mobilfunkanlagen sind zwecktauglich, und die in der NISV festgelegten Immissions- und Anlagegrenzwerte sind rechtskonform. Eine Abweichung von der gefestigten Rechtsprechung ist nicht begründet.
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Weitere Entscheide dazu

Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 02.10.2026) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.