Bauliche Massnahmen an einem altrechtlichen Gebäude innerhalb der Bauzone gelten als unzulässige neubauähnliche Umgestaltung, wenn weder äusserlich noch im Innern eine Kontinuität der bestehenden Konstruktion erkennbar ist. Als Neubaute ist das Projekt nach den regulären Neubauvorschriften zu beurteilen; die Besitzstandsgarantie nach…
VGer GR R 2023 83 vom 26.06.2024 (Gutgeheissen)Themenfeld
Planungsanlass
Betroffenes Schutzgut
Angerufene Bestimmungen
Entscheide zur selben Frage
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- VGer BE 100 2025 83Beim nachträglichen Baubewilligungsverfahren nach Art. 46 BauG sind baupolizeiliche Wiederherstellungsmassnahmen und das nachträgliche Baugesuch gesamthaft und gleichzeitig zu beurteilen; eine Wiederherstellungsanordnung, die einen zentralen Aspekt der Zonenkonformität des Baugesuchs vorwegnimmt, kann nicht selbständig aufrechterhalten…
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Weitere Entscheide dazu
Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 11.10.2026) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.